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Elterninformation zur Inobhutnahme

Für Kinder, Jugendliche und ihre Familien ist eine Inobhutnahme immer ein sehr einschneidendes Erlebnis, das sie dauerhaft in Erinnerung behalten.

Um die Beratung und Beteiligung der Betroffenen zu stärken, fordert das Kinder- und Jugend­stärkungs­gesetz in § 42 Abs. 2 und 3 SGB VIII, das Kind oder den Jugendlichen sowie die Personensorgeberechtigten umfassend und in einer verständ­lichen, nach­voll­ziehbaren und wahr­nehmbaren Form über diese Maßnahme aufzuklären.

Die AG Öffentlichkeitsarbeit der BAG Landes­jugend­ämter hat im Rahmen der Offensive "Das Jugendamt. Unterstützung, die ankommt" einen Flyer zur Aufklärung entwickelt, der sich explizit an die betroffenen Eltern richtet.

In der Inobhut­nahme­situation sind die ASD-Fachkräfte bemüht so gut wie möglich über die Hintergründe und den Prozess der Inobhutnahme zu informieren. Der Flyer kann als ergänzendes Mittel hinzugezogen und Eltern ausgehändigt werden, damit die Beteiligten die wesentlichen Informationen auch schriftlich vorliegen haben.

In der Vorbereitung haben zahlreiche Jugendämter bundesweit Materialien zur Thematik zugesandt und Rückmeldungen gegeben, die wichtige Anregungen für die Entwicklung des Flyers gegeben haben.

Das Faltblatt für Eltern "Inobhutnahme: Erste Antworten auf Ihre Fragen" steht zum Download unter www.unterstuetzung-die-ankommt.de.

Jugendämter können gedruckte Exemplare beziehen über den Print-Shop.

Alternativ können Jugendämter das Faltblatt selber drucken und für ihr Jugendamt individualisieren. Die bearbeitbare Satzdatei im Format Adobe Indesign steht zum Download zur Verfügung im Mitgliederbereich der Seite unterstuetzung-die-ankommt.de.

Quelle: BAG Landesjugendämter, 13.02.2025, www.bag-landesjugendaemter.de