Finanzielle Unterstützung für Pflegeeltern steigt jährlich
Viele Kinder benötigen dringend Schutz und Förderung in einer Pflegefamilie. Pflegekinder erhalten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) Unterhalt vom zuständigen Jugendamt. Der Unterhalt steht Pflegefamilien in Form von monatlichen Pauschalen zu und umfasst unter anderem Kosten für den Lebensunterhalt, einen Anerkennungsbetrag für die Erziehung und Pflege der anvertrauten jungen Menschen sowie einen Beitrag zur Alterssicherung der Pflegeperson. Die Pauschalbeträge für Pflegeeltern steigen entsprechend der jährlich vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veröffentlichten Empfehlungen.
Die Empfehlungen für das Jahr 2025 sind als PDF-Datei abrufbar unter www.deutscher-verein.de.
Kindern ein Zuhause geben: Der Pflegekinderdienst Oldenburg informiert
Wer einem Kind ein neues Zuhause geben möchte, steht vor einer besonderen Herausforderung und oft vor vielen Fragen. Der Pflegekinderdienst der Stadt Oldenburg hat daher die Broschüre "Kindern ein Zuhause geben - eine Aufgabe für Sie?" neu aufgelegt. In dem Heft gibt es Informationen über die aktuellen Pflegeformen, die Voraussetzungen und die Anforderungen an Familien, Paare oder Einzelne. So gibt es beispielsweise die Option, Eltern in einer Krisen- oder Notsituation zu entlasten. Möglich ist aber auch die kurzfristige Aufnahme von schutzbedürftigen Kindern bis hin zu längerfristigen oder dauerhaften Lebensmöglichkeiten für Kinder, die nicht in ihrer Ursprungsfamilie leben können. Interessierte können an einem Vorbereitungsseminar teilnehmen.
Infos und Download der Broschüre von der Website der Stadt Oldenburg.
Dialogforum Pflegekinderhilfe
In Zusammenarbeit mit den Akteurinnen und Akteuren der Pflegekinderhilfe hat das vom Bundesfamilienministerium eingesetzte "Dialogforum Pflegekinderhilfe" seit 2015 eine Bündelung konkreter fachlicher Handlungsbedarfe erarbeitet. Die Ergebnisse stehen nun auf der neuen Website www.dialogforum-pflegekinderhilfe.de in Form von Expertisen, Diskussionspapieren und Veranstaltungsdokumentationen rund um zentrale Themen der Pflegekinderhilfe bereit.
Herzwurzeln: Kinderfachbuch für Pflege- und Adoptivkinder
Wo gehöre ich hin und wieso lebe ich bei Pflege- oder Adoptiveltern? Diese Frage stellen sich Jannik und Ayana in dem Buch "Herzwurzeln". Jannik lebt seit ein paar Wochen bei einer Pflegefamilie und Ayana ist ein Adoptivkind. Zusammen suchen die beiden Freunde nach ihren Wurzeln und versuchen ihre Situation besser zu verstehen. Das Buch soll Pflege- und Adoptivkindern in kindgerechter Sprache Lösungsansätze bieten, um mit ihren Gefühlen und Problemen diesbezüglich besser umzugehen. Neben der Bildergeschichte findet sich im Buch ein Ratgeber für Kinder, ein kindgerechtes Wörterbuch und auch ein Ratgeber für Erwachsene.
Irmela Wiemann (Text) / Schirin Homeier (Illustration): Herzwurzeln. Ein Kinderfachbuch für Pflege- und Adoptivkinder, Mabuse-Verlag, 2019, 175 Seiten, 29,00 Euro, ab 7 Jahre
Podcast: Pflegefamilien Deutschland
An Pflegefamilien oder Familien, die Pflegefamilie werden wollen, richtet sich der Podcast "Pflegefamilien Deutschland", der von einem Team des Fachbereichs Pflegefamilien Hessen beim St. Elisabeth-Verein in Marburg produziert wird. Mit Interviews und Reportagen werden Familien, kinderlose Paare, gleichgeschlechtliche Paare, Alleinerziehende und Fachleute aus dem Pflegekinderwesen gleichermaßen angesprochen. Der Podcast berichtet über Fachliches, Schönes und Schwieriges rund um das Thema und lädt dazu wechselnd Gäste ein: Pflegeeltern, ehemalige und aktuelle Pflegekinder, leibliche Kinder bzw. Erwachsene, die in Pflegefamilien aufgewachsen sind, Fachexpertinnen und Fachexperten sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kommen zu Wort.
Alle Episoden stehen zur Verfügung auf www.pflegefamilien-deutschland.de.
Handreichung zur Beratung und Begleitung im Bereich Adoption
Das Expertise- und Forschungszentrum Adoption (EFZA) am Deutschen Jugendinstitut (DJI) hat eine Handreichung für Fachkräfte als Orientierungshilfe zur Beratung und Begleitung im Bereich der Adoption entwickelt. Die Publikation gibt Hilfestellungen für das Handeln von Fachkräften der Adoptionsvermittlung im gesamten Vermittlungsprozess zur Verfügung gestellt: von der Vorbereitung der adoptionsbedürftigen Kinder, der Herkunftseltern und potenziellen Adoptiveltern bis hin zur nachgehenden Begleitung von abgebenden Eltern und Adoptivfamilien noch Jahre nach dem Adoptionsausspruch.
Die Module der Handreichung stehen auf der Website des DJI zum Download zur Verfügung.
Empfehlungen des Deutschen Vereins zu Anpassungen im Adoptionsverfahren
Das Adoptionshilfe-Gesetz ist am 1. April 2021 in Kraft getreten und reformiert zentrale Aspekte der Adoptionsvermittlung. Die Empfehlungen des Deutschen Vereins nehmen diese rechtlichen Neuregelungen in den Blick und loten die Umsetzungsschritte und Bedarfe aus, die für die Fachpraxis der Adoptionsvermittlungsstellen in Deutschland daraus folgen. Zielgruppe der Empfehlungen sind neben Führungs- und Fachkräften der Adoptionsvermittlung, Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aus Fachverbänden, die Familiengerichte, gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer und andere soziale Dienstleister der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Empfehlungen stehen auf der Website des Deutschen Vereins als Download zur Verfügung.
Adoptionshilfe-Gesetz
Mit dem Adoptionshilfe-Gesetz sind zum 1. April 2021 neue Regelungen für die Adoptionsvermittlung in Kraft getreten. Das Gesetz, das auf Erkenntnissen aus der Adoptionsforschung basiert, setzt zu großen Teilen Forderungen der Länder und der Adoptionsvermittlungspraxis um. Viele der Verbesserungen, insbesondere zur Förderung von gelebter Offenheit bei Adoptionen und zur Stärkung der Position der Herkunftseltern, entsprechen auch den Empfehlungen des 9. Familienberichts. Zum Inkrafttreten des Adoptionshilfe-Gesetzes - und zur Unterstützung der neuen Regelungen in die Praxis - hat die Bundesregierung eine Reihe von Infomaterialien für Eltern und Familien sowie für die Fachstellen der Adoptionsvermittlung veröffentlicht.
Details zu den wesentlichen Bausteinen des Gesetzes sind auf der Website des Bundesfamilienministeriums zu finden.
Stiefkindadoption ohne Trauschein
Auch unverheiratete Paare dürfen Stiefkinder adoptieren. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Gesetzesbeschluss des Bundestages am 13. März 2020 gebilligt. Voraussetzung für die Stiefkindadoption ist eine stabile Partnerschaft: Das Paar muss seit mindestens vier Jahren eheähnlich zusammenleben oder bereits ein gemeinsames Kind haben. Der Gesetzesbeschluss setzt eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts um. Es hatte den Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien im März 2019 für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet eine Neuregelung zu treffen.
Das "Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien" ist im Bundesgesetzblatt (BgBl I, Nr. 14 vom 27.03.2020) veröffentlicht.
Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft
Der interdisziplinär aufgestellte Verein "Bundesforum Vormundschaft und Pflegschaft" bietet auf der Website vormundschaft.net Materialien zur Vormundschaft und Ergänzungspflegschaft sowie aktuelle Informationen und Terminhinweise für Fachveranstaltungen. Ein Glossar erläutert die wichtigsten Fachbegriffe. Das Infoportal wendet sich an sowohl an Kinder und Jugendliche, Vormundinnen und Vormunde und Pflegeeltern als auch an Fachkräfte der Hilfen zur Erziehung, Eltern, Familiengerichte sowie Soziale Dienste.
Adoption - Infomaterialien für Eltern und Fachstellen
Zum Inkrafttreten des Adoptionshilfe-Gesetzes am 1. April 2021 hat die Bundesregierung eine Reihe von Infomaterialien für Eltern und Familien sowie für die Fachstellen der Adoptionsvermittlung veröffentlicht. Sie stehen zum Download auf der Website des Bundesfamilienministeriums zur Verfügung und können auch als Druckexemplare bestellt werden.