Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab 1. April 2024
Für Geburten ab 1. April 2024 gelten neue Einkommensgrenzen. Außerdem wird die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs von Elterngeld neu geregelt. Darauf haben sich die Koalitionsfraktionen in den Gesetzen zur Finanzierung des Bundeshaushalts 2024 verständigt. Das Bundesfamilienministerium gibt auf seiner Website Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Änderungen: www.bmfsfj.de
Starke-Familien-Gesetz
Am 1. Juli 2019 ist das "Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und der Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe" (Starke-Familien-Gesetz) mit der ersten Stufe in Kraft getreten. Der Kinderzuschlag für Familien mit kleinen Einkommen wurde neu gestaltet und die Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder und Jugendliche verbessert.
Der Kinderzuschlag wurde u.a. für Alleinerziehende geöffnet und deutlich entbürokratisiert. Zum 1. Januar 2020 sind die oberen Einkommensgrenzen entfallen und Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird nur noch zu 45 Prozent, statt 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet. Zudem wurde ein erweiterter Zugang zum Kinderzuschlag für Familien geschaffen, die in verdeckter Armut leben, das heißt Leistung nach dem SGB II nicht nutzen, obwohl sie einen Anspruch haben.
Zum 1. August 2019 wurde das Bildungs- und Teilhabepaket verbessert: Das Schulstarterpaket stieg von 100 Euro auf 150 Euro und wird in den Folgejahren dynamisiert. Die Eigenanteile der Eltern für das gemeinsame Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung fallen weg. Eine Lernförderung kann auch dann beansprucht werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist. Quelle: BMFSFJ, 01.08.2019
Das Starke-Familien-Gesetz – StaFamG ist im Bundesgesetzblatt (BgBl I, 2019, Nr. 16 vom 03.05.2019, S. 350) veröffentlicht.
Gesetzesreform zum Elterngeld
Der Bundestag hat am 29. Januar 2021 das "Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes" beschlossen. Die Regelungen sind zum 1. September 2021 in Kraft getreten. Damit wird das Elterngeld flexibler, partnerschaftlicher und einfacher durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr Elterngeld für Frühchen. Quelle und weitere Informationen: BMFSFJ, 31.08.2021
Das "Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes" ist im Bundesgesetzblatt (BgBl I, 2021, Nr. 7 vom 18.02.2021, S. 239) veröffentlicht.
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Zum 1. Januar 2007 trat das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) anstelle der Regelungen zum Erziehungsgeld in Kraft. Mütter und Väter, die vor der Geburt eines Kindes erwerbstätig waren, haben damit Anspruch auf Elternzeit zur Betreuung eines Kindes. Als Ausgleich für das entfallende Einkommen können sie während dieser Zeit Elterngeld als Lohnersatzleistung beantragen. Für Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren wurden, gilt das Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit. Sie können die Bezugszeit des Elterngeldes verlängern, wenn sie nach der Geburt des Kindes Teilzeit arbeiten. In Niedersachsen wird das Elterngeld schriftlich bei den Elterngeldstellen beantragt. Die Adressen der Elterngeldstellen und das Antragsformular für Elterngeld sind auf der Website des Niedersächsischen Sozialministeriums zu finden.
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist auf der Website des Bundesjustizministeriums abrufbar: www.gesetze-im-internet.de/beeg
Das "Gesetz zur Einführung des Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz" ist im Bundesgesetzblatt (BgBl I, 2014, Nr. 62 vom 29.12.2014, S. 2325) veröffentlicht.
Elternzeit und Elterngeld - Regelungen im Überblick
Einen übersichtlich aufbereiteten Überblick zu allen bestehenden Neuregelungen für Geburten ab dem 1. April 2024 und den Möglichkeiten von Elternzeit, Basiselterngeld und ElterngeldPlus bietet das Infoblatt der Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V. Das Infoblatt mit allen Neuregelungen steht als PDF-Datei zum Herunterladen zur Verfügung auf vernetzungsstelle.de.
Vernetzungsstelle für Gleichberechtigung e.V.: Elternzeit und Elterngeld - Regelungen im Überblick, Hannover, Stand: 8/2024
Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit
Die sechste Auflage des Handkommentar-Klassikers gibt Antworten auf alle wichtigen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen der Elternschaft. Sie kommentiert detailliert die Änderungen des BEEG zur noch besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die aktuellsten Änderungen aus Anlass der COVID-19-Pandemie. Berücksichtigt sind auch die Änderungen zum Kindergeldrecht (BKGG und EStG) durch die Sozialschutz-Pakete. Der aktualisierte Handkommentar dient Praktikerinnen und Praktikern als fundierte Basisinformation für die Einschätzung juristischer Zweifelsfälle. Aufzählungen, Übersichten und Formulierungshilfen sind hilfreich für die Anwendbarkeit und praktische Umsetzung der Gesetzesvorschriften.
Dr. Friedbert Rancke, Georg Pepping (Hrsg.): Mutterschutz, Elterngeld, Elternzeit, Handkommentar, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden Baden 2022