Veröffentlichung der Termine von Familienfreizeiten auf dem Familienportal
Die aktuelle Förderrichtlinie Familienerholung sieht vor, dass alle vom Land geförderten Familienfreizeiten vor Beginn des Anmeldezeitraumes öffentlich beworben werden müssen, damit sich Familien direkt an die Veranstalter wenden können: in den örtlichen Medien (beispielsweise Tageszeitungen, kostenlose Wurfzeitungen, soziale Medien, u. ä.) sowie überregional auf dem Internetportal www.familien-in-niedersachsen.de.
Für die Veröffentlichung auf dem Familienportal steht für die Veranstalter zur Übermittlung der nötigen Informationen ein PDF-Formular bereit. Dieses stellt sicher, dass die Onlineredaktion einheitlich alle relevanten Daten und Informationen für die Veröffentlichung erhält. Bitte übermitteln Sie uns damit Ihre Infos für Ihre Familienfreizeiten.
- Was? Titel der Familienfreizeit
- Wann? Zeitraum
- Wo? Adresse der Erholungseinrichtung, ggf. deren Website
- Kosten? Kosten für die Teilnehmenden
- Anmeldung: Adresse des Trägers, ggf. Ansprechperson, Telefon, E-Mail, Website (ggf. Direktlink auf Online-Anmeldung o.ä.), ggf. Anmeldefrist,...
- Inhalt/Programm: Kurzer Werbetext: nur, was für die Eltern / Familien interessant ist, bitte keine Konzepte oder ausführlichen Programme!
Zusätzlich:
Haben Sie die Veranstaltung auf Ihrer eigenen Website mit all diesen (und ggf. weiteren) Informationen veröffentlicht?
Dann schicken Sie uns bitte gerne den Direktlink.
Haben Sie einen Werbe-Flyer mit all diesen (und ggf. zusätzlichen) Informationen?
Dann schicken Sie uns bitte gerne die PDF-Datei.
Kontakt Onlineredaktion
Bitte senden Sie Ihre Informationen an
Christiane Hein