Familienerholung und Freizeiten in Niedersachsen
Um auch einkommensschwächeren, kinderreichen Familien oder Familien mit einem behinderten Kind einen gemeinsamen Urlaub zu ermöglichen, kann das Land Niedersachsen individuelle Familienerholungsurlaube und Familienfreizeiten mit Programm und in der Gruppe fördern. Die Freizeiten werden von den Familienverbänden und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen organisiert.
Für wen?
- Eltern, Elternteile, Pflegeeltern, Alleinerziehende und gleichgeschlechtliche Paare, jeweils mit ihrem Kind / ihren Kindern, für das / die die Familie Kindergeld bezieht.
- Ein getrenntlebender Elternteil, für den der andere Elternteil das Kindergeld bezieht, kann auch für sich und das Kind oder die Kinder die Förderung erhalten. Das gleiche gilt für Patchwork- und Regenbogenfamilien.
Zuschüsse gibt es
- für Familien deren Familieneinkommen die Einkommensgrenze nicht überschreitet*.
- vorrangig für Familien mit mindestens drei Kindern, mit einem Elternteil bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, Alleinerziehende, Familien mit einem Angehörigen mit Behinderung (Schwerbehindertenausweis) oder Pflegebedarf (mind. Pflegegrad 2) im eigenen Haushalt.
- nur für Teilnehmende, die ihren Hauptwohnsitz in Niedersachsen haben.
Unabhängig vom Einkommen gibt es Zuschüsse für Personen, die
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II (Arbeitslosengeld II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (Sozialhilfe)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Kinderzuschlag (KiZ) nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
beziehen. Hier genügt die Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides in Kopie.
Gefördert werden individuelle Erholungsaufenthalte mit mindestens sieben und höchstens 14 zusammenhängenden Übernachtungen. Diese Familienurlaube können in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger, in für Familienferien eingerichteten Jugendherbergen oder in anderen geeigneten, familiengerechten Einrichtungen, Bauernhöfen und Campingplätzen in ganz Deutschland stattfinden. Die Förderung ist abhängig vom Familieneinkommen*.
Der Zuschuss beträgt je Übernachtungstag/Person bis zu 15,00 Euro.
Zuschläge sind möglich je Übernachtungstag
- für Familienangehörige mit Behinderung bis zu 10,00 Euro
- je alleinerziehende Familie bis zu 10,00 Euro
- in einer gemeinnützigen Familienferienstätte oder Jugendherberge bis zu 15,00 Euro.
In begründeten Fällen können auch die Großeltern in die Förderung einbezogen werden.
Wo und wie wird eine Förderung beantragt?
Antragsunterlagen erhalten Sie direkt von den Mitgliedsverbänden der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen. Dort wird geprüft, ob noch Mittel zur Verfügung stehen, und wenn ja, wie hoch der Zuschuss ist. Der Antrag muss vor Beginn des geplanten Erholungsurlaubs eingereicht und bewilligt werden. Der Zuschuss wird dann nach dem Urlaub und bei Vorlage der Quittung ausgezahlt.
Kontaktadressen der Beratungsstellen bzw. Verbände, die Auskünfte zur Familienerholung erteilen, finden Sie auf der Website des Niedersächsischen Sozialministeriums und auf der Website der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen.
Wo gibt es Angebote für einen Familienerholungsurlaub?
www.urlaub-mit-der-familie.de | Bundesweit gibt es gemeinnützige Familienferienstätten, die mit erschwinglichen Preisen allen Familien offen stehen. Eine Übersicht über das Angebot finden Sie auf der Website der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung. Der Katalog "Urlaub mit der Familie" kann auch als Printversion angefordert werden.
www.jugendherberge.de | Eine bundesweite Übersicht aller Jugendherbergen, Reservierungsmöglichkeiten und besondere Angebote für Familien bietet die Website des Deutschen Jugendherbergwerks (DJH).
In unserer Adressdatenbank finden Sie die niedersächsischen Familienferienstätten und Jugendherbergen. Auch diese sind bestens auf Familien eingerichtet und bieten günstige Urlaubsmöglichkeiten. In den Schulferien haben viele der rund 80 niedersächsischen DJH-Jugendherbergen außerdem attraktive Angebote für Familien und Alleinerziehende mit Kindern oder auch für Großeltern mit Enkeln.
www.bauernhofferien.de | Die Website listet Angebote von familienfreundlichen Ferien- und Campingmöglichkeiten auf niedersächsischen Bauernhöfen.
www.reiseland-niedersachsen.de | Die Website listet Urlaubs- und Freizeittipps für die ganze Familie in Niedersachsen
Gefördert wird die Teilnahme an Familienfreizeiten mit bis zu sieben zusammenhängenden Übernachtungen. In diesen Familienfreizeiten gibt es neben dem Programm für die teilnehmenden Familien auch ein Programm nur für die Eltern, in dem Themen wie Ehe-, Familien- und Erziehungsfragen oder Fragen der gesundheitlichen Vorsorge behandelt werden. Die Förderung ist vom Familieneinkommen* abhängig.
Der Zuschuss beträgt je Übernachtungstag/Person bis zu 15,00 Euro.
Zuschläge sind möglich je Übernachtungstag
- für Familienangehörige mit Behinderung bis zu 10,00 Euro,
- je alleinerziehende Familie bis zu 10,00 Euro,
- in einer gemeinnützigen Familienferienstätte oder Jugendherberge bis zu 15,00 Euro.
Wo und wie wird eine Förderung beantragt?
Antragsunterlagen erhalten Sie direkt von den Mitgliedsverbänden der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege und der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen. Dort wird geprüft, ob noch Mittel zur Verfügung stehen, und wenn ja, wie hoch der Zuschuss ist. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an den Anbieter Ihrer Familienfreizeit.
Wo gibt es Infos zu angebotenen Familienfreizeiten?
Entsprechende Angebote werden in den lokalen Medien (Tageszeitungen, kostenlose Wurfzeitungen, soziale Medien, u. ä.) beworben. Sie finden Sie außerdem hier unter "Termine Familienfreizeiten".
Eine Förderung können Familien erhalten, deren Einkommen unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen liegt. Sie können die Einkommensgrenze und das Familieneinkommen schnell und einfach selbst ermitteln: Nutzen Sie dazu bitte die entsprechenden Rechner. Das Ergebnis können Sie ausdrucken. Ergibt die Berechnung, dass Ihr Jahresfamilieneinkommen unter der ermittelten Jahreseinkommensgrenze liegt, fügen Sie bitte den Berechnungsbogen als Nachweis für den Antrag bei.
Bitte füllen Sie je nach Ergebnis Ihrer Einkommensermittlung die Erklärung (S. 4) aus der Anlage zur Berechnung der Einkommenshöchstgrenze aus und bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben durch Ihre Unterschrift.
Termine Familienfreizeiten
Hier finden Sie die Termine aller Familienfreizeiten, die bezuschusst werden können. Bitte wenden Sie sich für die Anmeldung und mögliche Förderung direkt an die Anbieter der Freizeiten.