Berechnung der Einkommensgrenze
Förderberechtigt unabhängig vom Einkommen sind Personen, die
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II (Arbeitslosengeld II)
- Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII (Sozialhilfe)
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
- Kinderzuschlag (KiZ) nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
beziehen. Hier genügt die Vorlage des entsprechenden Leistungsbescheides in Kopie.
Eine Förderung bzw. eine erhöhte Förderung erhalten außerdem Personen, deren Bruttobezüge nicht höher sind als das 2-fache, bei Alleinerziehenden das 3-fache des Regelsatzes 2024 nach der Regelbedarfsstufe des SGB XII, § 28:
- für Elternteil sowie Ehe-/Lebenspartnerin bzw. -partner, Regelbedarfsstufe 2 = 506 €
- für Alleinerziehende, Regelbedarfsstufe 1 = 563 €
- für Kinder, Regelbedarfsstufe 3 = 451 €
(Vorbehaltlich des Inkrafttretens der "Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a und des Teilbetrags nach § 34 Absatz 3a Satz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlagen zu §§ 28 und 34 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2023")
Für die Berechnung können Sie den Einkommensgrenzenrechner nutzen. Oder Sie nutzen die Tabelle in der Anlage Berechnung Einkommensgrenze und Familieneinkommen 2024. Bei der Ermittlung der Einkommensgrenze ist das Familieneinkommen zu berücksichtigen. Auch für dessen Berechnung steht Ihnen hier ein Rechner zur Verfügung.
Berechnung des Familieneinkommens
Liegt die errechnete Jahreseinkommensgrenze über dem Jahresfamilieneinkommen, sind Sie förderberechtigt für Familienerholungsurlaube bzw. erhalten den erhöhten Fördersatz für Familienfreizeiten oder Freizeiten für junge Familien.
Das Jahresfamilieneinkommen bezieht sich auf das vorvergangene Jahr! (Beispielsweise Urlaub in 2024, maßgebendes Einkommen aus 2022) - Sofern das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen der Familie der sechs vor der Antragstellung liegenden Kalendermonate um mindestens 20 % geringer ist als das erzielte durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen des vorvergangenen Jahres, wird das Familieneinkommen dieses Zeitraumes für die Berechnung herangezogen.
Für die Berechnung können Sie den Familieneinkommensrechner nutzen. Entnehmen Sie dazu die einzelnen Einkünfte aus dem Einkommenssteuerbescheid der berechtigten Person und deren Ehe- / Lebenspartner / -in (sofern diese nicht getrennt leben). Das Bruttoarbeitseinkommen können Sie auch durch die Addition aller monatlichen Bruttoeinkommen errechnen.
Das Ergebnis können Sie ausdrucken. Ergibt die Berechnung, dass Ihr Jahresfamilieneinkommen unter der ermittelten Jahreseinkommensgrenze liegt, fügen Sie bitte den Berechnungsbogen als Nachweis für den Antrag bei.
Erklärung zur Einkommensermittlung
Für den formlosen Antrag muss die Erklärung (S. 4) aus der Anlage Berechnung Einkommensgrenze und Familieneinkommen 2024 je nach Ergebnis der Einkommensermittlung ausgefüllt und die Richtigkeit der Angaben durch die Unterschrift der antragstellenden Person bestätigt werden.
Rechner Einkommensgrenze
Bei der Berechnung der Einkommensgrenze hilft Ihnen dieser Rechner. Alternativ: Anlage Berechnung Einkommensgrenze und Familieneinkommen 2024
Rechner Familieneinkommen
Bei der Berechnung des Familieneinkommens hilft Ihnen dieser Rechner.