Alleinerziehend... in Niedersachsen
Alleinerziehend zu sein ist eine von vielen Familienformen. Ob nun eine bewusste Entscheidung oder plötzlich und unerwartete Situation - die alleinige Verantwortung für ein oder mehrere Kinder ist eine Herausforderung.
Einige ausgewählte (regionale) Unterstützungsangebote in Niedersachsen:
Landesweit
Kosenlose sozialtherapeutische Beratungshotline des VAMV Niedersachsen
Alleinerziehende stehen häufig starken psychischen Belastungen gegenüber. Viele Alleinerziehende fühlen sich hilflos und können in eine Erschöpfung geraten. Das kann sich auf ihre Gesundheit und auch auf das Wohlbefinden der Kinder auswirken. Schnelle, kostenfreie und hilfreiche Unterstützung erhalten Alleinerziehende bei der Beratungshotline des VAMV Niedersachsen. Die Hotline wird betreut von einer Psychologin / systemischen Therapeutin und einer Diplom-Sozialpädagogin / systemischen Familientherapeutin / Traumapädagogin:
Beratungshotline:
Frau Berger / Frau Hirt
T 0541 / 20 23 90 04
freitags von 10 bis 12 Uhr (in geraden Kalenderwochen)
montags von 14.30 bis 16.30 Uhr (in ungeraden Kalenderwochen)
Folgeberatungen sind möglich
www.vamv-niedersachsen.de
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV), Landesverband Niedersachsen e.V., ist eine Selbsthilfeorganisation und Interessenvertretung für rund 240.000 Einelternfamilien in Niedersachsen. Der VAMV arbeitet auf der Basis "Hilfe zur Selbsthilfe". Der Landesverband berät Alleinerziehende, organisiert Veranstaltungen und koordiniert auch die Zuschüsse für Familienerholungen. Auf der Website gibt es die Adressen aller Ortsverbände und Kontaktstellen sowie Infos zu den besonderen Angeboten.
Wolfsburg
www.wolfsburg.de
Alleinerziehende in Wolfsburg finden die wichtigsten Informationen für sich und ihre Kinder im Bürgerportal der Stadt. Angebote zur Ausbildungs- und Berufsberatung gehören ebenso dazu wie Hinweise auf Beratungsangebote zur finanziellen Unterstützung, Kinderbetreuung, Freizeitgestaltung, Jugendhilfe, Unterhaltsfragen sowie Pflege und Behinderung.
Region Hannover
www.hannover.de
Alleinerziehende in der Region Hannover finden über die "Koordinierungsstelle Alleinerziehende der Region Hannover" die wichtigsten Informationen zu Beratungsangeboten. Auf der Website stehen alle Infos der Koordinierungsstelle sowie deren Öffnungs- und Beratungszeiten online zur Verfügung.
Stadt und Landkreis Göttingen
buendnis-fuer-alleinerziehende.de
Auf der Website des Bündnisses für Alleinerziehende gibt es Informationen über die Arbeit des Bündnisses, über politische Veränderungen hinsichtlich Alleinerziehender, Kinder und Familien sowie Hinweise zu Unterstützungsangeboten und Veranstaltungen für Alleinerziehende.
Informationen für Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind
Die Broschüre der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) erläutert die gesetzlichen Bestimmungen von der Abstammung über das Namensrecht, die elterliche Sorge bis zum Umgangsrecht. Sie gibt damit einen Überblick über Rechte und Pflichten nicht miteinander verheirateter Eltern sowie über Unterstützungs- und Beratungsleistungen der Kinder- und Jugendhilfe für Mütter, Väter und ihre Kinder rund um diese Fragestellungen. Die Broschüre kann zum Preis von 0,50 Euro (zzgl. Versandkosten) über den Online-Shop der AGJ bestellt werden.
Allein erziehend - Tipps und Informationen
Wo bekomme ich finanzielle Unterstützung? Was sind meine Ansprüche? Welche Rechte hat mein Kind? Der Klassiker des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) gibt Antworten auf diese und viele weitere Fragen. Der Ratgeber im Taschenbuchformat enthält rechtliche Informationen sowie Hinweise zu finanziellen Leistungen für Alleinerziehende. Die gut lesbare Broschüre gibt außerdem konkrete Informationen zu Themen wie Schwangerschaft und Geburt, Trennung und Scheidung, Berufstätigkeit, Kinderbetreuung und Ausbildung. Zu allen Themen sind weiterführende Kontaktadressen angegeben. Den VAMV-Ratgeber gibt es übrigens auch auf Türkisch und Arabisch! Download oder kostenlose Bestellung der Druckversion über die Website des VAMV.
Elternvereinbarung
Immer mehr Eltern haben auch als getrennt lebende Eltern das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder. Gemeinsames Sorgerecht bedeutet, dass Sie als Eltern viele Entscheidungen von erheblicher Bedeutung für das Kind gemeinsam treffen müssen, auch wenn Sie getrennt leben. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter hat dazu Informationen und eine Dokumentationshilfe veröffentlicht: Mit der Elternvereinbarung können Eltern und Kinder ihre Vorstellungen von der künftigen Gestaltung der gemeinsamen Sorge und der elterlichen Verantwortung bei Getrenntleben der Eltern dokumentieren. Die Elternvereinbarung beinhaltet unter anderem Absprachen zum Aufenthalt des Kindes, zum Umgang und zum Unterhalt. Diese Absprachen werden gemeinsam unter Einbeziehung aller Betroffenen ausgehandelt und schriftlich festgehalten. Eine kurze Einführung in die rechtlichen Grundlagen und einige Tipps und Informationen erleichtern das Ausfüllen. Kostenloser Download auf der Website des VAMV.
Übernachtungsmöglichkeiten für getrennt lebende Eltern
Getrennt erziehende Mütter oder Väter nehmen für den regelmäßigen Umgang mit ihren Kindern oft weite Anfahrten und hohe Kosten auf sich. Das gemeinnützige Unternehmen Die Familienhandwerker vermittelt kostenlose private Übernachtungsmöglichkeiten für die Erwachsenen am Wohnort des Kindes. Über das bundesweite Netzwerk finden getrennt lebende Elternteile mit Kindern im Alter zwischen null und zehn Jahren ehrenamtliche Gastgeberinnen und Gastgeber. Ergänzend gibt es das Angebot "Spielzimmer auf Zeit". Dabei handelt es sich um kindgerechte Räume, privat oder in Kindergärten, Familienzentren u.ä.. Dort können Väter oder Mütter am Wochenende mit ihren Kindern ungestört zusammen sein und spielen. Auch ein pädagogisches Elterncoaching, ein Elternbrief und ein digitaler Elternabend werden angeboten. die-familienhandwerker.de
Kinderkrankentage und Kinderkrankengeld für Alleinerziehende 2024 / 2025
Die Anzahl der regulären Kinderkrankentage erhöht sich: für Alleinerziehende sind es statt 20 nun 30 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern können künftig insgesamt bis zu 70 Arbeitstage genommen werden. Dies gilt in den Jahren 2024 und 2025. Wird das Kind stationär behandelt, gibt es einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Voraussetzung für den Anspruch ist, dass sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind. Das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sein.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Um gezielt Alleinerziehende zu unterstützen, gibt es den sogenannten Entlastungsbetrag in der Einkommenssteuer. Er liegt derzeit bei 4.260 Euro für das erste Kind und 240 Euro für jedes weitere Kind.
Wenn das Einkommen nicht reicht - Ihre Ansprüche
Die Broschüre des VAMV gibt Alleinerziehenden einen Überblick über relevante Leistungen. Mit dem "Starke-Familien-Gesetz" wurde der Kinderzuschlag für Alleinerziehende und Familien mit mittleren Einkommen geöffnet. Die Broschüre informiert neben diesen Neuerungen vor allem über Wissenswertes zum Wohngeld und zu ergänzenden SGB II-Leistungen. Dabei beantwortet sie Fragen, die sich speziell für Alleinerziehende stellen: Gibt es Wechselwirkungen von Leistungen mit dem Kindesunterhalt / Unterhaltsvorschuss? Hat eine Umgangsregelung Folgen für den Leistungsanspruch? Dazu gibt es praktische Tipps, anschauliche Beispiele und eine Übersicht, welche Leistungen zuerst beantragt werden müssen. Kostenloser Download oder Bestellung der Druckversion über die Website des VAMV.
Webtipps
www.vamv.de
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) vertritt die Interessen der Einelternfamilien. Auf seiner Website bietet er mit Sachthemen rund um das Alleinerziehen, Ratgebern und Kontaktadressen Hilfe zur Selbsthilfe.
www.awosanofamilie-blog.de
Der vom Bundesfamilienministerium geförderte Familienblog für Alleinerziehende gibt Informationen rund um die Themen Geld, Leben und Alltag, Beruf und Karriere. Die AWO SANO stellt Tipps und Anregungen zusammen sowie Unterstützungsangebote von Bund und Ländern.
Das Jugendamt kann das Kind vertreten und für das Kind die Vaterschaft feststellen oder Unterhaltsansprüche geltend machen. Dafür muss der Elternteil beim Jugendamt einen Antrag auf Beistandschaft stellen. Für das minderjährige Kind muss der unterhaltspflichtige Elternteil Unterhalt zahlen. Verweigert er die Zahlung oder ist er zur Leistung nicht imstande, übernimmt die Unterhaltsvorschusskasse die Zahlung an das Kind.
Hier gibt es außerdem mehr zu den Themen Sorgerecht, Umgangsrecht, zu Elterngeld und Elternzeit.
Haushaltshilfen und Dorfhelferinnen
Wer hilft, wenn die Kinder, die Familie, der Haushalt wegen Krankheit, Kur oder anderen Gründen von einem Elternteil zeitweise nicht mehr versorgt werden können? Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Haushaltshilfen oder Dorfhelferinnen - nicht nur im ländlichen Raum.
Kuren für Mütter, Väter und Kinder
Im täglichen Programm zwischen Beruf, Familie und Haushalt bleibt Müttern und Vätern oft keine Zeit, um Kraft zu tanken oder sich um die eigene Gesundheit zu kümmern. Medizinisch notwendige Kuren für überlastete Mütter und Väter gehören zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Es gibt auch Spezialangebote für Alleinerziehende.
Hier gibt es Hinweise zu Hilfen für Familien mit finanziellen Problemen und zu Wohngeld.