Wohngeld
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Familien, die die Voraussetzungen erfüllen, sollten ihren Anspruch geltend machen.
Für wen?
Das Wohngeld wird für Haushalte mit geringen Einkommen gewährt. Es kann geleistet werden
- als Mietzuschuss bei einer Wohnung oder einem Zimmer zur (Unter-)Miete,
- als Lastenzuschuss bei Wohneigentum.
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben diejenigen, die so genannte Transferleistungen erhalten. Dies sind Leistungen wie etwa Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Bei diesen Leistungen werden bereits die angemessenen Kosten der Unterkunft mitberücksichtigt.
In welcher Höhe und für wie lange?
In der Regel wird das Wohngeld für zwölf Monate bewilligt. Es wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde, ausgezahlt.
Ob und in welcher Höhe Wohngeld bezogen werden kann, hängt davon ab
- wie hoch das Gesamteinkommen des Haushalts ist
- wie viele Familienmitglieder in dem Haushalt leben
- wie hoch die Miete ist, die bezuschusst werden soll.
Der Wohngeldrechner des Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen gibt eine erste Orientierung, wie viel Wohngeld Sie voraussichtlich bekommen können.
Wo und wie wird es beantragt?
Das Wohngeld muss schriftlich beantragt werden bei den örtlichen Wohngeldstellen der Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung. Dort gibt es die Antragsformulare und auch eine umfassende Beratung.
Mehr Informationen zum Wohngeld wie etwa Mietenstufen oder Wohngeldtabellen stehen auf der Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Verfügung.
Wohnberechtigungsschein
Personen mit kleinem Einkommen können gegebenenfalls auch einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen. Dieser dient als Berechtigung, eine Sozialwohnung zu beziehen. Sozialwohnungen werden mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der WBS kann ebenfalls bei der Wohngeldbehörde beantragt werden.
Eltern, die Wohngeld und/oder Kinderzuschlag bekommen, können zusätzlich für ihre Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist für Eltern, die zwar mit ihrem eigenen Einkommen ihren Bedarf decken können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken.
Bildungspaket
Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien haben einen Rechtsanspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Das "Bildungspaket" bezuschusst Schulbedarf und Lernförderung sowie Mittagessen in Schule, Hort oder Kita. Auch die Teilnahme bei Sport, Musik oder Kultur oder an Schulausflügen wird unterstützt.