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Kindertagesbetreuung

Verlässliche und flexible Kinderbetreuungsangebote sollen Eltern die Verein­barkeit von Familie und Beruf erleichtern. Grundsätzlich hat jedes Kind ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Einschulung den gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz: in einer Kinder­tages­einrichtung, oder, für die unter Dreijährigen, auch in der Kindertagespflege - also bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater. Die Betreuungs­angebote können von verschiedenen öffentlichen oder freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe kommen.

Der Anspruch gilt grundsätzlich für den Besuch einer Vormittagsgruppe. Wenn ein ausreichendes Angebot an Plätzen nicht zur Verfügung gestellt werden kann, kann auf den Besuch einer gleichwertigen Nachmittagsgruppe oder eines Kinderspielkreises verwiesen werden. Bei unvorhergesehenem Bedarf kann im Einzelfall der Anspruch auch durch Vermittlung einer Tagespflegestelle erfüllt werden.

Auch Kinder, die noch nicht ein Jahr alt sind, können einen solchen Rechtsanspruch haben, wenn beispielsweise

  • die Eltern oder der Elternteil an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen
  • die Eltern oder der Elternteil sich in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden

Auch Mehrgenerationenhäuser oder Mütterzentren bieten verschiedene Formen der Kinderbetreuung an. Deren Kontaktdaten finden Sie in unserer Adressdatenbank. Viele Einrichtungen bieten auch eine Randzeiten-Betreuung - vor allem für Vorschul- und Grundschulkinder, als Ergänzung zu den Öffnungszeiten der Kitas und Schulen.

Gebührenfreie Kita in Niedersachsen

Die Kindertageseinrichtungen sind in Niedersachsen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung beitragsfrei. Das gilt für einen Umfang von bis zu acht Stunden pro Tag an fünf Tagen in der Woche je nach Angebot der jeweiligen Kita. Von der Beitragsfreiheit umfasst sind auch Früh- und Spätdienste, sofern diese zeitlich innerhalb einer täglichen individuellen Betreuungszeit von acht Stunden liegen.