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Land Niedersachsen fördert inklusive Projekte

Im Alltag, am Arbeits­platz, in der Schule oder im Sport­verein auf­einan­der zu­gehen, Barrieren ab­bauen und gleich­be­rech­tigte Teil­habe ermög­lichen: Projekte rund um Inklusion, Parti­zi­pation und Bewusst­seins­bildung können für zwei weitere Jahre vom Land Nieder­sachsen geför­dert werden. Für die Jahre 2023 und 2024 stehen ins­gesamt 650.000 Euro zur Verfügung. Anträge können beim Nieder­säch­sischen Landes­amt für Soziales, Jugend und Familie ge­stellt werden. Alle Infor­ma­tionen dazu auf soziales.niedersachsen.de.

Vierter Aktionsplan Inklusion für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Die Landesregierung hat im August 2024 den vierten Aktionsplan Inklusion beschlossen. Damit setzt sich Niedersachsen weiter konsequent für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ein. Im Mittelpunkt des Aktionsplans stehen 97 konkrete Maßnahmen aller Ressorts, die bis spätestens 2027 umgesetzt sein sollen. Dazu zählt unter anderem die Förderung der Barrierefreiheit in hausärztlichen Bestandspraxen und die Etablierung von Förderschullehrkräften an inklusiven Schulen. Weiterhin sollen die Angebote für Menschen mit Hörbehinderungen in Landestheatern- und -museen ausgebaut, eine interdisziplinäre Projektgruppe für inklusives Bauen und Wohnen geschaffen und hauptberufliche Inklusionscoaches im organisierten Sport eingesetzt werden. Gemäß dem Motto "Teil sein" waren am Aktionsplan Inklusion von der Erarbeitung der übergeordneten Ziele bis zur Entwicklung der konkreten Maßnahmen Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache beteiligt. Die unter Mitwirkung der Niedersächsischen Staatskanzlei, allen Landesministerien und der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ausgearbeiteten Ziele und Maßnahmen sind in zwölf Handlungsfelder strukturiert. Weitere Informationen zum Aktionsplan Inklusion gibt es unter www.ms.niedersachsen.de/inklusion.

Familienerholung

Für kinderreiche Familien, für Alleinerziehen­de oder für Familien mit einem behin­derten Kind ist ein ge­mein­samer Urlaub oft nicht er­schwing­lich. In diesen Fällen fördert Nieder­sachsen unter bestimm­ten Voraus­setzun­gen Familien­frei­zeiten und -erholungs­ange­bote. Informa­tionen für Familien dazu gibt es bei unseren Eltern­infor­ma­tionen. Fach­kräfte von Beratungs­stellen sowie inte­res­sierte Träger finden ent­sprechende Infor­mationen unter Richt­linie Familien­erholung.

Selbstorganisation von Eltern in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe fördern und ermöglichen

Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz stärkt die Rechte von jungen Menschen und Eltern. Eltern werden gegenwärtig jedoch nur über einzelne Beteiligungsformate eingebunden. Eine strukturelle Förderung von Selbstvertretungen steht bisher noch aus. Was hindert die Praxis daran, die gesetzlichen und inhaltlichen Forderungen der Beteiligung besonders von Eltern umzusetzen und dies als primäre Aufgabe zu begreifen? Und was ist nötig, damit Eltern gestärkt werden und als Partnerinnen und Partner wirklich in Erscheinung treten? Was ist nötig, damit sich neben den Kindern und Jugendlichen auch Mütter, Väter und andere Familienangehörige so einbringen, dass sie im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe zu selbstbewussten, aktiv mitwirkenden und mitgestaltenden Personen werden? Diesen und anderen Fragen ist ein Projekt nachgegangen, dass zwischen September 2023 und Februar 2024 von der Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) durchgeführt wurde. Der Abschlussbericht hat die Erkenntnisse ausgearbeitet und gibt Empfehlungen zur Förderung der Selbstvertretung und Vernetzung von Eltern in der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Der Bericht steht zum Download unter igfh.de.

Lebenshilfe-Ratgeber: Recht auf Teilhabe

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. hat den Rat­geber "Recht auf Teil­habe" über­arbeitet. Er bietet einen um­fassen­den Über­blick über Rechte und Sozial­leis­tungen, die Menschen mit geis­tiger Behin­derung zustehen. Er ist somit eine hilf­reiche Grund­lage für Mit­arbei­tende in Beratungs­stellen und bei Leistungs­er­bringern. Auch Eltern, Geschwister und andere Ange­hörige sowie recht­liche Betreu­erinnen und Betreuer finden im "Recht auf Teil­habe" alle wichtigen Infor­ma­tionen, damit sie Menschen mit geis­tiger Behin­derung bei der Durch­setzung ihrer Rechte unter­stützen können. Die Neu­auflage 2023 mit Rechts­stand 1. Januar 2023 berück­sich­tigt unter anderem die Änderungen durch das Teil­habe­stärkungs­gesetz, das Bürger­geld­gesetz, die Reform des Wohn­geldes, die Reform des Vormund­schafts- und Betreu­ungs­rechts, das Kinder- und Jugend­stärkungs­gesetz und die Neu­regelung zur Beglei­tung im Kranken­haus. Zu beziehen über www.lebenshilfe.de.

Übergangsfrist für Schwerpunktschulen verlängert

Die kommunalen Schulträger haben die erforderlichen Schulanlagen so zu errichten und zu unterhalten, dass alle Schülerinnen und Schüler einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang erhalten. Trotz größter Anstrengungen wird es den Schulträgern absehbar nicht gelingen, bis zum 01.08.2024 sicherzustellen, dass sämtliche Schulen in allen Bereichen baulich inklusiv hergerichtet sind. Daher wird die Übergangsfrist (ursprünglich bis 31.07.2024) durch Landesregierung und Landtag jetzt bis zum 31.07.2030 verlängert. Die Übergangsvorschriften zur inklusiven Schule ermöglichten es den Schulträgern über den 31.07.2018 hinaus mit Genehmigung der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung "Schwerpunktschulen" zu führen, wenn sie einen Plan dazu vorlegen, mit welchen Maßnahmen sie die inklusive Beschulung an den übrigen Schulen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs sicherstellen wollen. Nach Ablauf dieser Vorschriften wäre für inklusive Schulen ohne Einschränkung der für sie jeweils erforderliche Mindeststandard zu gewährleisten. Quelle: Niedersächsischer Städtetag, 04.04.2024

Menschenskind - Elternberatung und verlässliche Begleitung

Die Diakovere Annastift Leben und Lernen gGmbH ist eine Insti­tu­tion der Dia­ko­nischen Behinder­ten­hilfe in Hannover, die Ange­bote der Ein­gliederungs­hilfe bereit­stellt. Das Beratungs­angebot Menschens­kind richtet sich an werdende Eltern, die nach einer vor­geburt­lichen Unter­suchung einen auf­fälligen Befund ihres Kindes erfahren haben. Eltern machen sich oft­mals bei der Ent­scheidung für Pränatale Unter­suchungen nicht die Gedanken, was sie tun würden, wenn ein Behin­derung zu erwarten ist. So trifft sie die Not­wendig­keit einer Ent­scheidung für oder gegen die Fort­setzung der Schwanger­schaft meist unvor­be­reitet. In der Eltern­beratung können sie alle Fragen zu der Behin­derung und den mög­lichen Ver­än­derungen bzw. Heraus­for­derun­gen stellen, um dann eine ein­ver­nehm­liche Ent­scheidung zu treffen. www.diakovere.de

Elternassistenzdienst Region Hannover

In der Region Hannover bietet der Eltern­assis­tenz e.V. einen Eltern­assistenz­dienst an, als Sachleistung oder als Abrechnung über das Persönliche Budget. Auch ein Persönliches Bugdet mit Nutzung der beim Elternverein angestellten Assistenzkräfte ist in der Region Hannover möglich. Die Elternassistenz kann auch mit Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden. Kontaktdaten und weitere Informationen auf elternassistenz.de.

Assistenzleistungsfonds für ehrenamtlich Tätige

Ehrenamtlich tätige Menschen mit Behin­de­rungen in Niedersachsen können aufgrund der Richt­linie über die Gewährung von Leistun­gen aus dem Landes­fonds finanzielle Mittel für Assistenz­leistungen beantragen. Das Ziel  ist es, Menschen mit Behin­derungen in der Ausübung eines Ehren­amtes in leitender Funktion oder bei der Vertretung in Gremien bei der Finan­zierung der benötigten Assistenz­leistungen zu unter­stützen. Ihnen soll so die Übernahme eines Ehren­amtes und damit eine aktive Mit­wirkung in der Zivil­gesell­schaft ermöglicht werden. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung informiert über die Antrag­stellung.

Inklusive Bildung

Ein Fachportal der Aktion Mensch richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer aller Schul­formen, Bildungs­verant­wortliche sowie außer­schu­li­sche Pädagoginnen und Pädagogen, kurz: An alle, die mit Kindern und Jugendlichen zusam­men­arbeiten und in diesem Kontext mit dem Thema Inklusion konfrontiert sind. Das Online-Angebot www.inklusion.de bietet neben nütz­lichen Informationen auch Impulse für den Unterricht und didak­tische Materialien für die Umsetzung vor Ort.

Stottern und Schule

Für viele stotternde Kinder und Jugendliche ist die Schulzeit belastend. Sie schämen sich für ihr unflüssiges Sprechen und fürchten negative Reaktionen darauf. Oder sie stehen unter Druck, weil sie ihr Stottern ständig verstecken. Die Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe e.V. (BVSS) informiert über die anerkannte Sprechbehinderung mit einer Website, die sich an Stotternde Schülerinnen und Schüler, Eltern Lehrkräfte wendet. Sie erfahren, wie Rechte Betroffene haben und wie sie zuhause und in der Schule unterstützt werden können.
www.stottern-und-schule.de

Informationen für Schwangere mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen haben häufig erhöhten und sehr spezifi­schen Informations­bedarf. Dies gilt gleichermaßen für die Themen Schwanger­schaft, Geburt und die erste Zeit mit ihrem Kind. Die Bundes­zentrale für gesund­heit­liche Aufklärung bietet Informationen für Schwangere mit Seh- oder Hör­beein­träch­tigung oder einer Querschnitts­lähmung im Internetportal www.familienplanung.de an. Auch werdende Mütter mit chronischen Erkrankungen können sich dort informieren.