Land Niedersachsen fördert inklusive Projekte
Im Alltag, am Arbeitsplatz, in der Schule oder im Sportverein aufeinander zugehen, Barrieren abbauen und gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen: Projekte rund um Inklusion, Partizipation und Bewusstseinsbildung können für zwei weitere Jahre vom Land Niedersachsen gefördert werden. Für die Jahre 2023 und 2024 stehen insgesamt 650.000 Euro zur Verfügung. Anträge können beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie gestellt werden. Alle Informationen dazu auf soziales.niedersachsen.de.
Vierter Aktionsplan Inklusion für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Die Landesregierung hat im August 2024 den vierten Aktionsplan Inklusion beschlossen. Damit setzt sich Niedersachsen weiter konsequent für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ein. Im Mittelpunkt des Aktionsplans stehen 97 konkrete Maßnahmen aller Ressorts, die bis spätestens 2027 umgesetzt sein sollen. Dazu zählt unter anderem die Förderung der Barrierefreiheit in hausärztlichen Bestandspraxen und die Etablierung von Förderschullehrkräften an inklusiven Schulen. Weiterhin sollen die Angebote für Menschen mit Hörbehinderungen in Landestheatern- und -museen ausgebaut, eine interdisziplinäre Projektgruppe für inklusives Bauen und Wohnen geschaffen und hauptberufliche Inklusionscoaches im organisierten Sport eingesetzt werden. Gemäß dem Motto "Teil sein" waren am Aktionsplan Inklusion von der Erarbeitung der übergeordneten Ziele bis zur Entwicklung der konkreten Maßnahmen Menschen mit Behinderungen als Expertinnen und Experten in eigener Sache beteiligt. Die unter Mitwirkung der Niedersächsischen Staatskanzlei, allen Landesministerien und der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen ausgearbeiteten Ziele und Maßnahmen sind in zwölf Handlungsfelder strukturiert. Weitere Informationen zum Aktionsplan Inklusion gibt es unter www.ms.niedersachsen.de/inklusion.
Familienerholung
Für kinderreiche Familien, für Alleinerziehende oder für Familien mit einem behinderten Kind ist ein gemeinsamer Urlaub oft nicht erschwinglich. In diesen Fällen fördert Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen Familienfreizeiten und -erholungsangebote. Informationen für Familien dazu gibt es bei unseren Elterninformationen. Fachkräfte von Beratungsstellen sowie interessierte Träger finden entsprechende Informationen unter Richtlinie Familienerholung.
Selbstorganisation von Eltern in der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe fördern und ermöglichen
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz stärkt die Rechte von jungen Menschen und Eltern. Eltern werden gegenwärtig jedoch nur über einzelne Beteiligungsformate eingebunden. Eine strukturelle Förderung von Selbstvertretungen steht bisher noch aus. Was hindert die Praxis daran, die gesetzlichen und inhaltlichen Forderungen der Beteiligung besonders von Eltern umzusetzen und dies als primäre Aufgabe zu begreifen? Und was ist nötig, damit Eltern gestärkt werden und als Partnerinnen und Partner wirklich in Erscheinung treten? Was ist nötig, damit sich neben den Kindern und Jugendlichen auch Mütter, Väter und andere Familienangehörige so einbringen, dass sie im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe zu selbstbewussten, aktiv mitwirkenden und mitgestaltenden Personen werden? Diesen und anderen Fragen ist ein Projekt nachgegangen, dass zwischen September 2023 und Februar 2024 von der Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) durchgeführt wurde. Der Abschlussbericht hat die Erkenntnisse ausgearbeitet und gibt Empfehlungen zur Förderung der Selbstvertretung und Vernetzung von Eltern in der stationären Kinder- und Jugendhilfe. Der Bericht steht zum Download unter igfh.de.
Lebenshilfe-Ratgeber: Recht auf Teilhabe
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. hat den Ratgeber "Recht auf Teilhabe" überarbeitet. Er bietet einen umfassenden Überblick über Rechte und Sozialleistungen, die Menschen mit geistiger Behinderung zustehen. Er ist somit eine hilfreiche Grundlage für Mitarbeitende in Beratungsstellen und bei Leistungserbringern. Auch Eltern, Geschwister und andere Angehörige sowie rechtliche Betreuerinnen und Betreuer finden im "Recht auf Teilhabe" alle wichtigen Informationen, damit sie Menschen mit geistiger Behinderung bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützen können. Die Neuauflage 2023 mit Rechtsstand 1. Januar 2023 berücksichtigt unter anderem die Änderungen durch das Teilhabestärkungsgesetz, das Bürgergeldgesetz, die Reform des Wohngeldes, die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz und die Neuregelung zur Begleitung im Krankenhaus. Zu beziehen über www.lebenshilfe.de.
Übergangsfrist für Schwerpunktschulen verlängert
Die kommunalen Schulträger haben die erforderlichen Schulanlagen so zu errichten und zu unterhalten, dass alle Schülerinnen und Schüler einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang erhalten. Trotz größter Anstrengungen wird es den Schulträgern absehbar nicht gelingen, bis zum 01.08.2024 sicherzustellen, dass sämtliche Schulen in allen Bereichen baulich inklusiv hergerichtet sind. Daher wird die Übergangsfrist (ursprünglich bis 31.07.2024) durch Landesregierung und Landtag jetzt bis zum 31.07.2030 verlängert. Die Übergangsvorschriften zur inklusiven Schule ermöglichten es den Schulträgern über den 31.07.2018 hinaus mit Genehmigung der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung "Schwerpunktschulen" zu führen, wenn sie einen Plan dazu vorlegen, mit welchen Maßnahmen sie die inklusive Beschulung an den übrigen Schulen ihres jeweiligen Zuständigkeitsbereichs sicherstellen wollen. Nach Ablauf dieser Vorschriften wäre für inklusive Schulen ohne Einschränkung der für sie jeweils erforderliche Mindeststandard zu gewährleisten. Quelle: Niedersächsischer Städtetag, 04.04.2024
Menschenskind - Elternberatung und verlässliche Begleitung
Die Diakovere Annastift Leben und Lernen gGmbH ist eine Institution der Diakonischen Behindertenhilfe in Hannover, die Angebote der Eingliederungshilfe bereitstellt. Das Beratungsangebot Menschenskind richtet sich an werdende Eltern, die nach einer vorgeburtlichen Untersuchung einen auffälligen Befund ihres Kindes erfahren haben. Eltern machen sich oftmals bei der Entscheidung für Pränatale Untersuchungen nicht die Gedanken, was sie tun würden, wenn ein Behinderung zu erwarten ist. So trifft sie die Notwendigkeit einer Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung der Schwangerschaft meist unvorbereitet. In der Elternberatung können sie alle Fragen zu der Behinderung und den möglichen Veränderungen bzw. Herausforderungen stellen, um dann eine einvernehmliche Entscheidung zu treffen. www.diakovere.de
Elternassistenzdienst Region Hannover
In der Region Hannover bietet der Elternassistenz e.V. einen Elternassistenzdienst an, als Sachleistung oder als Abrechnung über das Persönliche Budget. Auch ein Persönliches Bugdet mit Nutzung der beim Elternverein angestellten Assistenzkräfte ist in der Region Hannover möglich. Die Elternassistenz kann auch mit Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden. Kontaktdaten und weitere Informationen auf elternassistenz.de.
Assistenzleistungsfonds für ehrenamtlich Tätige
Ehrenamtlich tätige Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen können aufgrund der Richtlinie über die Gewährung von Leistungen aus dem Landesfonds finanzielle Mittel für Assistenzleistungen beantragen. Das Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen in der Ausübung eines Ehrenamtes in leitender Funktion oder bei der Vertretung in Gremien bei der Finanzierung der benötigten Assistenzleistungen zu unterstützen. Ihnen soll so die Übernahme eines Ehrenamtes und damit eine aktive Mitwirkung in der Zivilgesellschaft ermöglicht werden. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung informiert über die Antragstellung.
Inklusive Bildung
Ein Fachportal der Aktion Mensch richtet sich an Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen, Bildungsverantwortliche sowie außerschulische Pädagoginnen und Pädagogen, kurz: An alle, die mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten und in diesem Kontext mit dem Thema Inklusion konfrontiert sind. Das Online-Angebot www.inklusion.de bietet neben nützlichen Informationen auch Impulse für den Unterricht und didaktische Materialien für die Umsetzung vor Ort.
Stottern und Schule
Für viele stotternde Kinder und Jugendliche ist die Schulzeit belastend. Sie schämen sich für ihr unflüssiges Sprechen und fürchten negative Reaktionen darauf. Oder sie stehen unter Druck, weil sie ihr Stottern ständig verstecken. Die Bundesvereinigung Stottern & Selbsthilfe e.V. (BVSS) informiert über die anerkannte Sprechbehinderung mit einer Website, die sich an Stotternde Schülerinnen und Schüler, Eltern Lehrkräfte wendet. Sie erfahren, wie Rechte Betroffene haben und wie sie zuhause und in der Schule unterstützt werden können.
www.stottern-und-schule.de
Informationen für Schwangere mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen haben häufig erhöhten und sehr spezifischen Informationsbedarf. Dies gilt gleichermaßen für die Themen Schwangerschaft, Geburt und die erste Zeit mit ihrem Kind. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet Informationen für Schwangere mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung oder einer Querschnittslähmung im Internetportal www.familienplanung.de an. Auch werdende Mütter mit chronischen Erkrankungen können sich dort informieren.