Inklusion und Familienalltag
Chancengleichheit, Akzeptanz, Respekt und eine vollständige Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen gesellschaftlichen Bereichen - von Schule und Arbeit über Sport bis hin zu Kultur und Tourismus - das sind die Ziele, die die UN-Behindertenrechtskonvention vorgibt. Mit dem Aktionsplan Inklusion werden sie in Niedersachsen umgesetzt. Der aktuelle dritte Aktionsplan Inklusion 2021/2022 enthält über 130 Maßnahmen aus allen Lebensbereichen. Davon sind 83 neue Maßnahmen und 49 Fortführungen des vorangegangenen Aktionsplans.
Inklusive Schule in Niedersachsen
In Niedersachsen ist die inklusive Schule verbindlich zum Schuljahresbeginn 2013/14 eingeführt worden. Schülerinnen und Schülern wird ein barrierefreier und gleichberechtigter Zugang zu den niedersächsischen Schulen ermöglicht. Die Förderschulen sollen allerdings unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten in einer mehrjährigen Übergangsphase aufgelöst werden. Grundschulkinder, auch mit sonderpädagogischem Bedarf, werden bereits seit 2016 inklusiv unterrichtet. Eltern von älteren Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben derzeit noch ein Wahlrecht, ob ihr Kind die allgemeine Schule oder eine "Förderschule Lernen" besuchen soll.
Frühförderstelle für Kinder mit Hörschädigung
Am Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte Oldenburg berät die "Interdisziplinäre Frühförderstelle Hören" (IFF Hören) hörgeschädigte Kinder im Vorschulalter und ihre Eltern. In der IFF Hören arbeiten Fachkräfte aus den unterschiedlichsten pädagogischen, medizinischen und therapeutischen Disziplinen zusammen. Diese entwickeln eine einzelfallbezogene Hilfeplanung, beraten die betroffenen Eltern, Kinder und Familienangehörige über die bestmögliche Förderung und Therapie und führen diese auch durch. Sie unterstützen bei der Hör-, Kommunikations- und Sprachentwicklung, einer optimalen technischen Versorgung und Anpassung der Hörhilfen. Die IFF Hören arbeitet in eigenen Therapieräumen, in Praxisräumen kooperierender Ergo- und Physiotherapiepraxen sowie im Elternhaus. Weitere Informationen auf www.lbzh-ol.niedersachsen.de.
Landesblindengeld und Landesblindenfonds
Das Landesblindengeld ist eine gesetzliche Leistung des Landes Niedersachsen. Blinde Menschen erhalten unabhängig vom Lebensalter Landesblindengeld (Blindengeld) zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen. Darüber hinaus gibt es für blinde Menschen in besonderen Lebenslagen finanzielle Unterstützung durch den Landesblindenfonds. Alle Informationen sowie die Anträge dafür gibt es auf der Website des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie:
Unterstützung für behinderte Eltern: Elternassistenz
Ratgeber Elternassistenz
Viele Menschen mit Behinderung wünschen sich Kinder. Im familiären Alltag können sie dabei in einigen Bereichen Unterstützung benötigen. Eine Möglichkeit zur Unterstützung ist die Elternassistenz. Sie kann zum Beispiel bei der Pflege des Kindes unterstützen oder im Haushalt helfen. Der kostenlose Ratgeber des Bundesverbands behinderter und chronisch kranker Eltern - bbe e.V. bietet Informationen für die Beantragung und Organisation personeller Hilfen zur Pflege und Versorgung der Kinder. Die Broschüre erklärt unter anderem, was eine Elternassistenz ist, wie sie finanziert werden kann oder wie die Assistenz organisiert wird.
Sie steht in Alltagssprache als barrierefreie PDF-Version und in Leichter Sprache zum Download auf der Website des bbe zur Verfügung.
Elternassistenzdienst Region Hannover
In der Region Hannover bietet der Elternassistenz e.V. einen Elternassistenzdienst an, als Sachleistung oder als Abrechnung über das Persönliche Budget. Auch ein Persönliches Bugdet mit Nutzung der beim Elternverein angestellten Assistenzkräfte ist in der Region Hannover möglich. Die Elternassistenz kann auch mit Leistungen der Pflegeversicherung kombiniert werden. Kontaktdaten und weitere Informationen zur Elternassistenz auf der Website elternassistenz.de
Angebote für Geschwisterkinder und Eltern
Das Leben in der Familie ist bunt, abwechslungsreich und nicht immer ganz einfach - insbesondere, wenn ein Kind eine Behinderung oder schwere Erkrankung hat. Auch die gesunden Geschwisterkinder müssen ihren Platz in der Familie finden und sich dabei sicher und wahrgenommen fühlen. Und auch die Eltern benötigen mehr Unterstützung. In der zweiten Herbstferien-Woche bietet das Geschwisterkinder-Netzwerk deshalb wieder ein Ferienprojekt für Geschwisterkinder (7-12 Jahre) an. Anmeldungen sind ab sofort möglich. Und die Selbsthilfe-Community "Mein Herz lacht" hat nun auch in Hannover Angebote, bei denen die Eltern im Mittelpunkt stehen. Mehr ...
Familienerholung und Freizeiten
Für kinderreiche Familien, für Alleinerziehende oder für Familien mit einem behinderten Kind oder Elternteil ist ein gemeinsamer Urlaub oft nicht erschwinglich. In diesen Fällen fördert Niedersachsen unter bestimmten Voraussetzungen Familienfreizeiten und -erholungsangebote.