Mütterzentren oder vergleichbare selbstorganisierte Treffpunkte
Selbstorganisierte Treffpunkte von Müttern und Vätern (z.B. bisher Mütterzentren) tragen dazu bei, Eltern mit Kindern die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und damit den Zusammenhalt der Familie zu stärken und den Aufbau nachbarschaftlicher Strukturen zu unterstützen. Sie bieten einen öffentlichen Raum, in dem sich Mütter und Väter, aber auch Großeltern oder Menschen ohne Kinder in der Gesellschaft gleichgesinnter mit ihren vielfältigen Fähigkeiten und Kenntnissen einbringen können. Gegenseitige Hilfe und Austausch, Beratung, Betreuung und Information werden angeboten. Nachbarschaftliche Treffpunkte sind für alle Menschen geöffnet – gleich welchen Alters, Geschlechts, Nationalität oder Religion.
Das Land Niedersachsen fördert derzeit 34 selbstorganisierte Treffpunkte über die "Richtlinie Mehrgenerationen".
Richtlinie und Antrag Mehrgenerationen
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (01.01.2025-31.12.2030)
Gefördert werden können Mehrgenerationenhäuser, von Müttern und Vätern selbstorganisierte Treffpunkte (z.B. bisher Mütterzentren), die dazu beitragen, Eltern mit Kindern die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und damit den Zusammenhalt der Familie stärken und den Aufbau nachbarschaftlicher Strukturen unterstützen, sowie überregionale Maßnahmen zur Unterstützung und Vernetzung der geförderten Einrichtungen.
Die Förderung durch das Land Niedersachsen kann von öffentlichen, freien und privaten Trägern entsprechender Einrichtungen sowie von Zusammenschlüssen entsprechender Einrichtungen beantragt werden.
Antragsfrist ist jeweils der 15. November des Vor-Förderjahres.
Gefördert werden selbstorganisierte Treffpunkte, die
- überwiegend nach dem Laien-mit-Laien-Prinzip die Kompetenzen und Lebenserfahrungen von Müttern und Vätern durch freie, für alle Eltern offene und sich am Zeitrhythmus von Familien mit Kindern orientierende Bildungs-, Beratungs- und Kulturangebote stärken,
- gleichzeitig ein betreutes Angebot für die Kinder vorhalten,
- die notwendigen personellen und sachlichen Voraussetzungen für den Betrieb und geeignete Aufenthaltsmöglichkeiten sowohl für Erwachsene als auch für Kinder vorhalten, und
- mindestens an drei Tagen und mindestens 15 Stunden in der Woche geöffnet und eine durchschnittliche jährliche Öffnungszeit von 40 Wochen haben.
Die Zuwendung beträgt
- bis zu 6.000 Euro. Der Festbetrag darf 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten.
- Ehrenamtliches Engagement für im Kernbereich von selbstorganisierten Treffpunkten tätige und nicht fest angestellte Personen, insbesondere in der allgemeinen Organisation und bei der Beschäftigung mit Kindern, wird mit pauschaler Aufwandsentschädigung bis zu 10 Euro pro Stunde gefördert. Die Teilnahme an Angeboten des Treffpunkts oder die Betreuung von ausschließlich eigenen Kindern sind nicht förderungsfähig.
Bei der Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben kann bürgerschaftliches Engagement in der Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten als fiktive Ausgabe von bis zu 10 Euro je Stunde einbezogen werden. Die Zuwendung darf die Summe der tatsächlichen Ist-Ausgaben nicht übersteigen.
Die Förderung beträgt
- bei Mehrgenerationenhäusern, die im "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander" aufgenommen sind, bis zu 5.000 Euro pro Jahr,
- bei allen übrigen, sofern sie u.a. die inhaltlichen Schwerpunkte und Querschnittsziele nach dem Bundesprogramm erfüllen, bis zu 6.000 Euro pro Jahr.
Das "Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander" sieht eine Förderung von Mehrgenerationenhäusern von bis zu 40.000 Euro aus Bundesmitteln vor, wenn eine kommunale Kofinanzierung von 10.000 Euro erfolgt. Das Land Niedersachsen beteiligt sich mit der Förderung der Mehrgenerationenhäuser an dieser Kofinanzierung.
Nähere Informationen zum Bundesprogramm unter www.mehrgenerationenhaeuser.de.
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Kontakt
Auskünfte zum Antrags- und Bewilligungsverfahren:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Außenstelle Hannover -
Team 2JH4
Schiffgraben 30-32
30175 Hannover
Frau Dreissig
T 0511 / 897 01 317
leonie.dreissig@ls.niedersachsen.de