Weiter zum Inhalt

Mütterzentren oder vergleichbare selbstorganisierte Treffpunkte

Selbstorganisierte Treffpunkte von Müttern und Vätern (z.B. bisher Mütterzentren) tragen dazu bei, Eltern mit Kindern die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und damit den Zusammenhalt der Familie zu stärken und den Aufbau nachbarschaftlicher Strukturen zu unterstützen. Sie bieten einen öffentlichen Raum, in dem sich Mütter und Väter, aber auch Großeltern oder Menschen ohne Kinder in der Gesellschaft gleichgesinnter mit ihren vielfältigen Fähigkeiten und Kenntnissen einbringen können. Gegenseitige Hilfe und Austausch, Beratung, Betreuung und Information werden angeboten. Nachbarschaftliche Treffpunkte sind für alle Menschen geöffnet – gleich welchen Alters, Geschlechts, Nationalität oder Religion.

Das Land Niedersachsen fördert derzeit 34 selbst­orga­nisierte Treff­punkte über die "Richt­linie Mehr­gene­rationen".

Richtlinie und Antrag Mehrgenerationen

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Einrichtungen zur Stärkung des Miteinanders der Generationen und des nachbarschaftlichen Zusammenlebens (01.01.2025-31.12.2030)

Gefördert werden können Mehr­gene­rationen­häuser, von Müttern und Vätern selbst­orga­nisierte Treff­punkte (z.B. bisher Mütter­zentren), die dazu bei­tragen, Eltern mit Kindern die gleich­berech­tigte Teil­habe am gesell­schaft­lichen Leben zu ermög­lichen und damit den Zusammen­halt der Familie stärken und den Aufbau nach­bar­schaft­licher Strukturen unter­stützen, sowie über­regionale Maß­nahmen zur Unter­stützung und Vernetzung der geför­derten Einrich­tungen.

Die Förderung durch das Land Nieder­sachsen kann von öffent­lichen, freien und privaten Trägern ent­spre­chender Ein­rich­tungen sowie von Zusammen­schlüssen ent­sprechender Ein­richtungen bean­tragt werden.

Antragsfrist ist jeweils der 15. November des Vor-Förderjahres.

Gefördert werden selbst­organisierte Treffpunkte, die

  • überwiegend nach dem Laien-mit-Laien-Prinzip die Kompe­tenzen und Lebens­er­fahrungen von Müttern und Vätern durch freie, für alle Eltern offene und sich am Zeit­rhythmus von Familien mit Kindern orien­tie­rende Bildungs-, Beratungs- und Kultur­angebote stärken,
  • gleichzeitig ein betreutes Angebot für die Kinder vor­halten,
  • die notwendigen personellen und sach­lichen Voraus­setzungen für den Betrieb und ge­eig­nete Auf­ent­halts­mög­lich­keiten sowohl für Erwachsene als auch für Kinder vor­halten, und
  • mindestens an drei Tagen und mindestens 15 Stunden in der Woche geöffnet und eine durch­schnitt­liche jähr­liche Öffnungs­zeit von 40 Wochen haben.

Die Zuwendung beträgt

  • bis zu 6.000 Euro. Der Festbetrag darf 50 % der zu­wendungs­fähigen Aus­gaben nicht überschreiten.
  • Ehrenamtliches Engagement für im Kern­bereich von selbst­orga­nisierten Treff­punkten tätige und nicht fest ange­stell­te Personen, insbesondere in der all­gemeinen Orga­nisation und bei der Beschäf­tigung mit Kindern, wird mit pau­schaler Auf­wands­ent­schädigung bis zu 10 Euro pro Stunde gefördert. Die Teil­nahme an Angeboten des Treff­punkts oder die Betreuung von aus­schließ­lich eigenen Kindern sind nicht förde­rungs­fähig.

Bei der Ermittlung der zuwendungs­fähigen Aus­gaben kann bürger­schaft­liches Engage­ment in der Form von frei­willigen, unent­gelt­lichen Arbeiten als fiktive Ausgabe von bis zu 10 Euro je Stunde ein­bezogen werden. Die Zuwendung darf die Summe der tat­säch­lichen Ist-Ausgaben nicht über­steigen.

Die Förderung beträgt

  • bei Mehr­generationen­häusern, die im "Bundes­programm Mehr­genera­tionen­haus. Miteinander – Füreinander" auf­genommen sind, bis zu 5.000 Euro pro Jahr,
  • bei allen übrigen, sofern sie u.a. die inhaltlichen Schwer­punkte und Quer­schnitts­ziele nach dem Bundes­programm erfül­len, bis zu 6.000 Euro pro Jahr.

Das "Bundesprogramm Mehr­genera­tionen­haus. Miteinander – Füreinander" sieht eine Förderung von Mehr­gene­ratione­nhäusern von bis zu 40.000 Euro aus Bundes­mitteln vor, wenn eine kom­mu­nale Ko­finan­zierung von 10.000 Euro erfolgt. Das Land Nieder­sachsen betei­ligt sich mit der För­derung der Mehr­gene­rationen­häuser an dieser Ko­finan­zierung.

Nähere Informationen zum Bundesprogramm unter www.mehrgenerationenhaeuser.de.

Kontakt

Auskünfte zum Antrags- und Bewilligungsverfahren:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
- Außenstelle Hannover -
Team 2JH4
Schiffgraben 30-32
30175 Hannover

Frau Dreissig
T 0511 / 897 01 317
leonie.dreissig@ls.niedersachsen.de