Kinderschutz und Gewaltprävention
In Niedersachsen läuft unter dem Motto "Kinderschutz geht alle an!" eine Sensibilisierungskampagne des Niedersächsischen Sozialministeriums. Erwachsene aus dem sozialen Umfeld und in Schule, Kita oder Vereinen werden damit dazu aufgerufen, besonders auf die Situation von Kindern zu achten. Niedersachsen verfügt über eine ausgeprägte Hilfs- und Beratungsstruktur im Kinder- und Jugendschutz. Im Kinderschutzportal Niedersachsen finden Fachkräfte Informationen, Arbeitshilfen und Veranstaltungshinweise dazu. Betroffene Eltern und Kinder können sich dort über Hilfsangebote in Niedersachsen informieren. Kinder und Jugendliche sind auch von innerfamiliären Konflikten und häuslicher Gewalt mitbetroffen. Die Aufmerksamkeit gilt daher auch der Prävention häuslicher Gewalt zum Schutz von Kindern und Erwachsenen.
Interministerieller Arbeitskreis Kinderschutz
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt, Vernachlässigung und Missbrauch zählt zu den wichtigsten politischen und gesellschaftlichen Aufgaben. Ein gutes Zusammenspiel der verschiedenen Akteurinnen und Akteure ist Voraussetzung für einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz und gleichzeitig zentrales Anliegen der niedersächsischen Landesregierung. Mit dem Ziel einer landesweiten Kinderschutzstrategie bündelt die Landesregierung unter Federführung des Sozialministeriums Fachwissen und Kompetenzen unterschiedlicher Ressorts im Interministeriellen Arbeitskreis Kinderschutz (IMAK). Das Gremium vernetzt das Fachwissen von Expertinnen und Experten des Ministeriums für Inneres und Sport, des Justizministeriums, des Kultusministeriums, des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur sowie des Landesjugendamtes. Am 30. Mai 2023 konstituierte sich das Gremium in Hannover. www.ms.niedersachsen.de/IMAK_Kinderschutz
Empfehlungen zur Implementierung von Schutzkonzepten in der Kinder- und Jugendarbeit
Die Expertise "Erstellung und Fortschreibung von Schutzkonzepten in Einrichtungen und bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit – Empfehlungen für Träger der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe" wurde durch den niedersächsischen Landesjugendhilfeausschuss mit Unterstützung der Expertin Christiane Wiede erarbeitet. Sie soll die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe – insbesondere die Kreis- und Stadtjugendpflege – vor Ort in der Wahrnehmung ihrer Gesamtverantwortung gem. § 79 SGB VIII für die Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung von Schutzkonzepten im partnerschaftlichen Zusammenwirken mit freien Trägern unterstützen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Unterstützungsbedarf von ehrenamtlich Tätigen in der Kinder- und Jugendarbeit. Das Land als überörtlicher Träger der Jugendhilfe kommt damit seiner Zuständigkeit hinsichtlich der Entwicklung von Empfehlungen zur Erfüllung der Aufgaben gem. § 85 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII gegenüber den örtlichen Trägern nach. Das Vorhalten von Schutzkonzepten in der Kinder- und Jugendarbeit ist in Niedersachsen gesetzlich nicht verpflichtend. Eine flächendeckende Implementierung von Schutzkonzepten und deren Fortschreibung ist jedoch ein wichtiges Qualitätsmerkmal in der Kinder- und Jugendarbeit. (Quelle: Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, 11.10.2023) Die Expertise steht auf der Website des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie als Download (PDF) zur Verfügung: soziales.niedersachsen.de.
Vertrauensschutz im Kinderschutz
Was ist datenschutzrechtlich zu beachten, wenn Dritte in den praktischen Kinderschutz direkt mit einbezogen werden sollen? Der Leitfaden greift hierfür wesentliche datenschutzrechtliche Fragen aus der Praxis auf und bietet entsprechende Antworten an. Zum gezielten Nachschlagen und für eine erhöhte Praxistauglichkeit orientiert sich die Reihenfolge der bearbeiteten Fragestellungen aus den Perspektiven des Jugendamtes und freier Jugendhilfeträger an dem in § 8a SGB VIII beschriebenen Verfahrensablauf. Im Schnittstellenbereich zwischen Jugendamt und Berufsgeheimnisträgerinnen und -trägern dient entsprechend § 4 KKG als Strukturierungsgrundlage. Neu in der dritten überarbeiteten und erweiterten Auflage ist der Blick auf Ombudsstellen sowie die datenschutzrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen in der Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und ambulanzen. Nach jedem Kapitel gibt es eine knappe prägnante Zusammenfassung. Ein Anhang mit Mustervorlagen und Gesetzestexten rundet den Leitfaden ab. Der Datenschutz-Leitfaden für die Kinder- und Jugendhilfe steht zum Download auf der Website des Niedersächsischen Sozialministeriums.
Außerdem gibt es zwei zentrale und praktische Schaubilder aus der Arbeitshilfe als Postkarten: Schema zum Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gem. § 4 KKG sowie Schema zum Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gem. § 8a Abs. 1 SGB VIII. Mit QR-Code zum direkten Download des Datenschutz-Leitfadens. Die Postkarten können über die Poststelle des Nds. Sozialministeriums bestellt werden (max. 100 Stück je Motiv): poststelle@ms.niedersachsen.de
Präventiven Kinderschutz in Einrichtungen in Niedersachsen weiterentwickeln: Leitlinien
Kinderrechte und Kinderschutz in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sicherzustellen, ist eine wichtige und gleichermaßen anspruchsvolle Aufgabe. Der im Rahmen der Niedersächsischen Landesjugendhilfeplanung veröffentlichte Schwerpunktbericht "Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen gewährleisten" legt Qualitätsstandards fest und gibt Praktikerinnen und Praktikern Eckpunkte, Leitlinien und Prinzipien für die Weiterentwicklung des präventiven Kinderschutzes an die Hand. Der vom Institut für soziale Arbeit (ISA) erarbeitete Bericht ist online auf www.ms.niedersachsen.de veröffentlicht.
Kinder:Schutzinseln
In Niedersachsen gibt es bereits mehr als 125 "Kinder:Schutzinseln", etwa die Hälfte davon in der Region Hannover. Kinder:Schutzinseln sind Geschäfte, Betriebe oder sonstige Einrichtungen. Sie sind mit einem Aufkleber gekennzeichnet als Zufluchtspunkt für Kinder. Das niederschwellige Hilfsangebot der Kinderschutzallianz und ihrer Bündnis-Partner soll Kinder unterstützen, die den Herausforderungen der eigenständigen Teilnahme am öffentlichen Leben in Einzelfällen nicht gewachsen sind - wenn sie in Situationen kommen, die sie einschüchtern oder ihnen Angst machen. Bei den Kinder:Schutzinseln geht es nicht nur um Hilfe bei ernster Gefahr, sondern auch bei ganz alltäglichen Problemen – die Schutzinseln bieten Kindern eine erste Anlaufstelle. Die Mitarbeitenden versuchen schnell und unbürokratisch zu helfen, bis Eltern oder Behörden verständigt sind. www.kinderschutzallianz.org/projekte
Kinderschutzallianz
Die Kinderschutzallianz ist ein Bündnis des Landes Niedersachsen mit Unternehmen der Wirtschaft, Verbänden, Organisationen, Vertreterinnen und Vertretern der Wissenschaft. Ziel ist, gemeinsam nach rechtlichen, technischen, organisatorischen und politischen Lösungen zu suchen, die Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt und deren Darstellung in der digitalen Welt schützen. Die ganzheitliche Strategie reicht von der Prävention über die Strafverfolgung bis zur Opferhilfe. Informationen zum Bündnis und den zahlreichen Projekten / Materialien gibt es auf www.kinderschutzallianz.org.
Fachkräfteportal zu Auswirkungen von Partnerschaftsgewalt auf Kinder
In der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe begegnen den Fachkräften immer wieder Kinder und Jugendliche, die zu Hause Gewalt zwischen den Eltern miterleben. Um diese im Hinblick auf miterlebte Gewalt alters- und bedarfsgerecht unterstützen zu können, sollten Fachkräfte für die Auswirkungen von Partnerschaftsgewalt auf Kinder sensibilisiert sein. Zudem braucht es interinstitutionelle Kooperationen im Kinderschutz sowie handlungs- und haltungssichere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Frauenhauskoordinierung e.V. hat dazu das Fachkräfteportal sicher-aufwachsen.org entwickelt. Es bietet eine Infothek, Arbeitsmaterialien und mehr.
Täterarbeit Häusliche Gewalt in Niedersachsen
Die Website www.taeterarbeit-niedersachsen.de, auch erreichbar unter www.mann-kann-sich-aendern.de, bietet eine Übersicht über die örtlichen Angebote der Täterarbeit Häusliche Gewalt in Niedersachsen. Das Informationsangebot entstand im Rahmen des Modellprojekts "Nachhaltige Vernetzung der Täterarbeit Häusliche Gewalt in Niedersachsen", gefördert vom Niedersächsischen Sozialministerium. Die Website wurde vom Männerbüro Hannover e.V. entwickelt. Sie bündelt Informationen zur Täterarbeit für Interessierte und Fachkräfte. Die Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) Täterarbeit Häusliche Gewalt in Niedersachsen wird vorgestellt.
Beim dem dreijährigen Modellprojekt steht die Vernetzung von Täterarbeitseinrichtungen mit den örtlichen Interventionsstrukturen im Fokus. Das Projekt des Niedersächsischen Sozialministeriums ist Teil der Umsetzung der Istanbul Konvention und wird seit 2020 durch das Männerbüro Hannover umgesetzt. Von häuslicher Gewalt sind nicht nur Frauen, sondern häufig auch Kinder direkt oder indirekt (mit)betroffen. Weitere Informationen zur Förderung von Täterarbeitseinrichtungen auf der Website des Niedersächsischen Sozialministeriums.
Abschlussbericht der Enquetekommission Kinderschutz
Am 12. September 2022 hat die Enquetekommission zur Verbesserung des Kinderschutzes und zur Verhinderung von Missbrauch und sexueller Gewalt an Kindern (EKKiSchG) ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die Kommission war im Oktober 2020 vom niedersächsischen Landtag eingesetzt worden. Hintergrund war das Bekanntwerden des jahrelangen Kindesmissbrauchs auf einem Campingplatz in Lügde nahe der Grenze zu Niedersachsen. Der Abschlussbericht umfasst 162 Empfehlungen. Er steht auf der Website des Niedersächsischen Landtags als Download (Drs. 18/11600) zur Verfügung: www.landtag-niedersachsen.de
Social Media Kampagne #hilfefürdich
Die vier niedersächsischen Kinderschutz-Zentren in Hannover, Oldenburg, Osnabrück und Nord-Ost-Niedersachsen haben zusammen mit dem niedersächsischen Sozialministerium eine Social-Media-Kampagne für mehr Sichtbarkeit gestartet. Unter dem Hashtag #hilfefürdich und der gleichnamigen Website www.hilfefürdich.de informieren sie gezielt junge Menschen über ihre Angebote. Kinder und Jugendliche sollen so ermutigt werden, sich bei Gewalt oder Problemen Hilfe zu suchen. Die Probleme, die hier vorwiegend thematisiert werden, sind alle Formen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche: sexualisierte Gewalt, körperliche Gewalt, psychische Gewalt sowie körperliche und emotionale Vernachlässigung. Infoplakate zum Aufhängen in Einrichtungen können direkt bei den Kinderschutz-Zentren bestellt werden.
Kinderschutz-Zentren in Niedersachsen
In Niedersachsen haben die Kinderschutz-Zentren eine lange und erfolgreiche Tradition. Das Land Niedersachsen fördert die mittlerweile fünf Einrichtungen in Hannover, Göttingen, Oldenburg, Osnabrück und das Kinderschutz-Zentrum in Nord-Ost-Niedersachsen mit Standorten in Lüneburg und Stade. Sie sind Anlauf- und Beratungsstellen für Kinder, Erwachsene und Fachkräfte für Fragen rund um das Thema Kinderschutz, Kindeswohlgefährdung und Hilfe bei sexualisierter oder häuslicher Gewalt. In den Kinderschutz-Zentren finden unter anderem Beratungen von Fachkräften und Institutionen statt. Fortbildungsveranstaltungen, Netzwerk- und Öffentlichkeitsarbeit und die Durchführung von modellhaften Vorhaben im Kinderschutz werden dort umgesetzt. Beratungsangebote für Kinder und Eltern werden in der Regel über kommunale Beteiligung finanziert.
Gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch
Die Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen (LJS) wendet sich mit dem Präventionsprojekt "Sexuelle Gewalt an Kindern" an Schulen und Einrichtungen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Fachkräfte benötigen Basiswissen über sexuellen Missbrauch, über Täterstrategien und über die Folgen für die Betroffenen. Und sie brauchen ein fachliches und kollegiales Umfeld, das sie bei der Begleitung von betroffenen Kindern gut unterstützt. Die damit zusammenhängenden Problemlagen werden im Projekt der LJS thematisiert. Im Rahmen von Informationsveranstaltungen und (Inhouse-)Fortbildungen werden konkrete Fragestellungen bearbeitet – zum Beispiel: Wie kann man mit Kindern über sexuellen Missbrauch sprechen, ohne sie zu überfordern? Wie sollten Fachkräfte vorgehen, wenn sie sexuellen Missbrauch vermuten? Was ist zu tun, wenn ein Übergriff bekannt geworden ist? Welche Unterstützung brauchen Kinder, die Missbrauch erlebt haben? Wo finden Fachkräfte spezialisierte Beratung und regionale Hilfeangebote? www.jugendschutz-niedersachsen.de/gemeinsam-gegen-sexuellen-missbrauch
Kampagne für ein Umdenken bei sexueller Gewalt gegen Kinder
Die Aufklärungs- und Aktivierungskampagne "Schieb den Gedanken nicht weg!" vermittelt die Botschaft: Hinsehen, Kindern und Jugendlichen zuhören und nachfragen kann sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen beenden. Ziel ist es, Menschen zu befähigen, aktiv zu werden, wenn sie Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch schöpfen. Die gemeinsame Kampagne des Bundesfamilienministeriums und der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauch stärkt lokale Netzwerke und kommunale Initiativen und unterstützt diese mit einem Kampagnenbüro. Durch die Zusammenarbeit von Fachpraxis, Politik und Zivilgesellschaft sollen nachhaltige Bündnisse vor Ort zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt erreicht werden. Auch der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiger Partner, der die Kampagne und die bundesweiten und lokalen Aktivierungsmaßnahmen unterstützt. nicht-wegschieben.hilfe-portal-missbrauch.de
Kindschaftssachen und häusliche Gewalt
Die Fortbildungsbroschüre "Kindschaftssachen und häusliche Gewalt" richtet sich an alle Akteurinnen und Akteure im familiengerichtlichen Verfahren, die bei der Regelung des Umgangs, der elterlichen Sorge und der Feststellung der Kindeswohlgefährdung (nach häuslicher Gewalt) mitwirken. Dazu gehören auch Fachkräfte in Jugendämtern und bei freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe. Die konsequente Beachtung von häuslicher Gewalt und deren Folgen führt zu einem verbesserten Schutz von Gewaltbetroffenen und ist auch im Sinne des Kindeswohls geboten. Die Broschüre informiert zum Thema "Schutz und Unterstützung bei und nach häuslicher Gewalt". Rechtliche Aspekte zu Umgang, elterlicher Sorge, Kindeswohlgefährdung und familiengerichtlichem Verfahren bei Vorliegen von häuslicher Gewalt werden beleuchtet. Download der Broschüre von der Website des Bundesfamilienministeriums.
Kerstin Claus ist Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs
Das Bundeskabinett hat auf Vorschlag des Bundesfamilienministeriums die Journalistin Kerstin Claus zur Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) berufen. Mit Kerstin Claus wird das Amt ab dem 1. April 2022 für die nächsten fünf Jahre neu besetzt. Die Unabhängige Beauftragte ist im Auftrag der Bundesregierung verantwortlich für die Anliegen von Betroffenen und eine Stelle für alle, die sexualisierter Gewalt und Ausbeutung an Kindern und Jugendlichen entschieden entgegentreten. Der ehemalige Beauftragte Johannes-Wilhelm Rörig (2011-2022) hatte sein Amt im Februar 2022 niedergelegt. www.beauftragte-missbrauch.de
Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen
Ende Juni 2021 hat der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen eine "Gemeinsame Verständigung" vorgelegt. Darin sind konkrete Maßnahmen in fünf Themenkomplexen enthalten. Ziel ist es Schutz und Hilfen bei sexualisierter Gewalt und Ausbeutung zu verbessern, kindgerechte Gerichtsverfahren zu gewährleisten und die Forschung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt weiter voranzubringen. Die "Gemeinsame Verständigung" des Nationalen Rates finden Sie unter www.nationaler-rat.de.
#einetrachtliebe
Unter dem Hashtag #einetrachtliebe hat das Niedersächsische Sozialministerium eine digitale Kampagne zum Thema "Gewaltfreie Erziehung" gestartet. Das Mutter- und Vaterwerden wird meistens als ein ganz besonderes und schönes Lebensereignis erlebt. Mit dem Erziehen und Begleiten von Kindern sind aber auch viele Herausforderungen verbunden. Aktuelle Krisen, Existenznöte und Sorgen können Familiensysteme zusätzlich extrem belasten. Vielen Eltern und Bezugspersonen von Kindern sind die Rechte von Kindern auf gewaltfreie Erziehung zwar bewusst. Dennoch kommt Gewalt in unterschiedlichster Form als Erziehungsmittel noch vor. Die Kampagne will Mütter und Väter motivieren, sich mit Erziehungsfragen auseinanderzusetzen, ihren Erziehungsstil zu reflektieren und bei Bedarf Beratungsstellen zu kontaktieren. Sie will neugierig machen und wie ein Alltagsrezept wirken. #einetrachtliebe bietet dazu Tipps, Anregungen, Infos und Beratungsmöglichkeiten. Mehr Infos über Aktionen und kostenlosen Materialien der Kampagne auf www.kinderschutz-niedersachsen.de/einetrachtliebe
Kinderschutz geht alle an!Materialien zum Auslegen
Die Sensibilisierungsoffensive "Kinderschutz geht alle an!" des Niedersächsischen Sozialministeriums weist Kinder und Erwachsene auf Beratungs- und Hilfemöglichkeiten hin. Sie finden zielgruppengerechten Informationen im Niedersächsischen Kinderschutzportal. Materialien dazu können, ebenso wie die kleinen Flyer zum Kinderschutzportal, zum Auslegen in Einrichtungen kostenfrei bestellt werden. Alle Infos dazu auf www.kinderschutz-niedersachsen.de
Hilfetelefone bei Gewalt
Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"
anonym und kostenfrei
auch in 18 Fremdprachen unter 116 016
www.hilfetelefon.de
Hilfetelefon "Gewalt an Männern"
anonym und kostenfrei unter 0800 123 9900
www.maennerhilfetelefon.de
Hilfetelefon sexueller Missbrauch
anonym und kostenfrei unter 0800 22 55 530
beauftragte-missbrauch.de
Kostenloser E-Learning Kurs: Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt
Die kostenlose interdisziplinäre Online-Fortbildung vermittelt umfassendes (Handlungs-) Wissen für die spezialisierte Unterstützung und Versorgung von Betroffenen und ihren Kindern nach Gewalterfahrungen. Nach dem ersten LogIn haben die Teilnehmenden 180 Tage Zeit, die Kursinhalte zu bearbeiten.
haeuslichegewalt.elearning-gewaltschutz.de
Kampagne gegen häusliche Gewalt
Um Gewalt in der Nachbarschaft zu erkennen und zu verhindern, hat die Koordinierungsstelle "Häusliche Gewalt" beim Landespräventionsrat Niedersachsen im Justizministerium gemeinsam mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung die Kampagne "Hast du das auch gehört?" gestartet. Postkarten und Plakate zeigen, was man tun kann, wenn in der Nachbarschaft häusliche Gewalt bemerkt wird. Sie stehen auf der Website des Landespräventionsrates zum Download bereit. Die wesentlichen Empfehlungen lauten: Aufmerksam sein! Informationen einholen! Hilfe anbieten! Konfliktsituationen unterbrechen! Polizei rufen! lpr.niedersachsen.de