Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen
Das Niedersächsische Landesjugendamt ist in der Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie für die Aufgaben des überörtlichen Trägers der Jugendhilfe zuständig. Zu seinen Aufgaben gehören die Beratung und Unterstützung der Einrichtungen der öffentlichen und freien Träger der Jugendhilfe in Niedersachsen. Das Landesjugendamt erteilt Betriebserlaubnisse für Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung sowie für Einrichtungen für junge Menschen mit Behinderungen. Außerdem unterstützt es freie und öffentliche Träger der Jugendhilfe mit zahlreichen Förderprogrammen und initiiert Modellprojekte, mit denen die Jugendhilfe weiterentwickelt werden kann.
Das Landesjugendamt besteht aus der Verwaltung und dem Landesjugendhilfeausschuss. Während die Verwaltung die laufenden Geschäfte führt, befasst sich der Landesjugendhilfeausschuss mit grundlegenden Fragen der Kinder- und Jugendhilfe. Er beschließt Grundsätze und Empfehlungen auf überörtlicher Ebene.
Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie informiert auf seiner Website über die Kinder- und Jugendhilfe in Niedersachsen.
17. Kinder- und Jugendbericht
Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendbericht vorzulegen und dazu Stellung zu nehmen. Mit der Ausarbeitung des Berichtes wird jeweils eine unabhängige Sachverständigenkommission beauftragt. Der 17. Kinder- und Jugendbericht wurde am 18. September 2024 vorgelegt. Auf rund 600 Seiten analysiert er die Lage der jungen Menschen in Deutschland und die Situation der Kinder und Jugendhilfe. Der Bericht macht deutlich: Die heutige junge Generation ist die diverseste, die es je gab. Allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gemein ist jedoch das Bedürfnis nach Orientierung und Sicherheit – das ist in der aktuellen dynamischen und unsicheren Zeit besonders wichtig. Die Kernbotschaft des Berichts lautet entsprechend: Zuversicht braucht Vertrauen! Politik und Gesellschaft sowie speziell die Kinder- und Jugendhilfe sind gefragt, jungen Menschen vertrauenswürdige Rahmenbedingungen mit starken und resilienten Angeboten und Leistungen zu bieten. Download von der Website des BMFSFJ.
Politische Beteiligung und Partizipation von jungen Menschen in Niedersachsen
Wie steht es aktuell um die "Politische Beteiligung und Partizipation von jungen Menschen in Niedersachsen", und was wünschen sich die Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen bei diesem so wichtigen Thema? Diese und andere Fragen stehen im Mittelpunkt des Schwerpunktberichtes der niedersächsischen Landesjugendhilfeplanung. Die IMAP GmbH hat zusammen mit dem Sozialministerium in einer Online-Umfrage 4.500 junge Menschen im Alter von 10 bis 27 Jahren in Niedersachsen befragt und damit direkt in den Prozess integriert.
Der aktuelle Schwerpunktbericht steht auf der Website des Nds. Sozialministeriums als Download zur Verfügung.
KiJuKo: Handlungsempfehlungen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf Landesebene
Die Niedersächsische Kinder- und Jugendkommission (KiJuKo) hat Handlungsempfehlungen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen auf Landesebene vorgelegt. Danach soll ein Jugend-Check eingeführt, eine Landesjugendkonferenz etabliert und eine Niedersächsische Strategie für Kinder- und Jugendbeteiligung erarbeitet werden. Handlungsempfehlung "Interessen von Kindern und Jugendlichen auf Landesebene berücksichtigen" (PDF)
Digitale Jugendarbeit
Der Landesjugendring Niedersachsen hat eine Handreichung veröffentlicht, in der Möglichkeiten beschrieben werden, um Angebote, Projekte und Austauschmöglichkeiten in der Jugendverbandsarbeit zu digitalisieren. Neben konkreten Beispielen finden sich in der Handreichung auch Hilfestellungen und Hinweise zum Aufbau digitaler Strukturen sowie Tipps zum Umgang mit unterschiedlichen Medien.
Kostenloser Download der Broschüre im Online-Shop des Landesjugendrings www.ljr.de.
Ombudsstellen in Niedersachsen
Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe sind unabhängige Beratungs- und Beschwerdestellen. Sie unterstützen Kinder, Jugendliche und Eltern dabei ihre Rechte bei Fragen oder Schwierigkeiten mit der Kinder- und Jugendhilfe zu kennen und einzufordern: Sie informieren, beraten und vermitteln bei Konflikten, klären Fragen und begleiten zu Gesprächen mit dem Jugendamt, der Familienhilfe oder dem Vormund. Die Beratung ist kostenlos und auch anonym möglich. Das Land Niedersachsen fördert seit Mitte 2023 insgesamt je eine regionale Ombudsstelle in vier festgelegten Versorgungsbereichen sowie eine überregionale Ombudsstelle mit Sitz in Hannover. Die Kontaktdaten aller Ombudsstellen finden Sie in unserer Adressdatenbank in der entsprechenden Kategorie. Weitere Informationen auf www.soziales.niedersachsen.de.
Niedersächsische Kinder- und Jugendkommission
Die Anliegen von Kindern und Jugendlichen in den gesellschaftlichen wie auch politischen Mittelpunkt: Das schreibt sich die Kinder- und Jugendkommission (KiJuKo) auf ihre Fahnen. Für die aktuelle, 19. Legislaturperiode wurde im April 2023 die neue Besetzung dieses wichtigen Gremiums festgelegt: In einer konstituierenden Sitzung wurden Vera Seeck zur Vorsitzenden und Ben Meisborn zum Stellvertreter gewählt. Die Geschäftsstelle ist im Niedersächsischen Landesjugendamt angesiedelt. Die Amtsperiode der Kinder- und Jugendkommission entspricht der Wahlperiode des Landtages. Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Kinder- und Jugendkommission sind ehrenamtlich tätig. Gesetzlich verankert ist die Niedersächsische Kinder- und Jugendkommission seit Juni 2018. Mehr Informationen zur KiJuKo gibt es auf www.soziales.niedersachsen.de.
Niedersächsischer Landesjugendhilfeausschuss
Der Niedersächsische Landesjugendhilfeausschuss (NLJHA) ist am 22. November 2022 erstmals in der aktuellen, 19. Legislaturperiode zusammengetreten. Bei der konstituierenden Sitzung wählten die Mitglieder Prof. Dr. Lobermeier, Professor für Sozialwissenschaftliche Methoden an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften, zum Vorsitzenden. Als stellvertretende Vorsitzende wurde Rita Maria Rzyski, Dezernentin für Bildung, Jugend und Familie in Hannover, gewählt. Der Ausschuss ist das fachpolitische Gremium zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Niedersachsen. Er befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe wie etwa der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien. Der NLJHA hat Beschlussrecht in Angelegenheiten der Jugendhilfe. Er entscheidet im Rahmen des geltenden Rechts und der Vorgaben der Obersten Landesjugendbehörden - in diesem Fall Kultus- und Sozialministerium - über Angelegenheiten von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung.
Der Landesjugendhilfeausschuss setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern (jeweils mit Vertretung) zusammen. Stimmberechtigte Mitglieder (insgesamt 18 Personen) sind u.a. Vertreterinnen und Vertreter der freien Jugendhilfe, der kommunalen Spitzenverbände sowie aus dem Kinder- und Jugendschutz. Beratende Mitglieder sind u.a. je eine Abgeordnete / ein Abgeordneter der im Landtag vertretenen Parteien sowie eine Vertreterin / ein Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter und der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände.
Landesjugendring Niedersachsen: 4Generation - Vielfalt - Beteiligung - Engagement
Das Land Niedersachsen fördert mit dem Programm "4Generation - Vielfalt - Beteiligung - Engagement in der Jugendarbeit" seit Anfang 2021 innovative und kreative Projektideen von Jugendgruppen, -verbänden und -initiativen. Bei den Projekten soll es u.a. darum gehen, neue Wege der Beteiligung zu erproben und politisch aktiv zu werden, Vorurteile abzubauen und Jugendliche für Vielfalt zu sensibilisieren sowie sie an freiwilliges Engagement heranzuführen bzw. die Rahmenbedingungen für gesellschaftliches Engagement zu verbessern. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung stellt während der Laufzeit von fünf Jahren insgesamt drei Millionen Euro für Projekte zur Verfügung. Die Servicestelle für das Förderprogramm ist beim Landesjugendring Niedersachsen e.V. angesiedelt. www.4generation.de
Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen
Die Landesstelle Jugendschutz Niedersachsen (LJS) arbeitet als Fachreferat der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zu aktuellen Themen des Kinder- und Jugendschutzes. Zu den Tätigkeitsfeldern gehören Fortbildungen, Materialentwicklungen, Fachberatung, Projekte und die Mitarbeit in Arbeitskreisen und Gremien. Die LJS koordiniert unter anderem die Projekte "Eltern-Medien-Trainer", "Elterntalk Niedersachsen" und "Gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch". Die Arbeit der LJS wird aus Landesmitteiln gefördert. Die Angebote richten sich vor allem an pädagogische Fachkräfte aus Jugendhilfe, Kitas, Schulen sowie Aus- und Fortbildungsstätten. Sie stehen darüber hinaus auch Interessierten aus anderen Arbeitsbereichen offen. Ziel der Arbeit ist es, Sachkenntnisse zu vermitteln und pädagogische Handlungskompetenzen zu erweitern. Die LJS kooperiert mit Landesinstitutionen, kommunalen Einrichtungen und freien Trägern. www.jugendschutz-niedersachsen.de
Infoportal Kinderrechte in Kommunen
Das Infoportal Kinderrechte in Kommunen bietet Materialien über Kinderrechte, die Städte und Gemeinden dabei unterstützen sollen, ihre Angebote, Planungen und Strukturen im Sinne der Interessen von Kindern zu verbessern. Die Website richtet sich an Verwaltungsmitarbeitende sowie politische Entscheidungsträger und -trägerinnen in den Kommunen, beispielsweise Bürgermeister:innen sowie Gemeinderäte. Sie ist ein Angebot der Koordinierungsstelle Kinderrechte des Deutschen Kinderhilfswerkes und des Vereins Kinderfreundliche Kommunen mit Förderung des Bundesfamilienministeriums. kommunen.kinderrechte.de
Anlaufstelle ZAnK: Über Grenzen hinweg - Hilfe bei Konflikten ums Kind
2011 erhielt der Internationale Sozialdienst (ISD) im Deutschen Verein das Mandat der Bundesregierung für eine Zentrale Anlaufstelle in grenzüberschreitenden Kindschaftskonflikten (ZAnK) sowie für die Übernahme der Aufgaben einer Zentralen Anlaufstelle für Mediation. Familien, in denen Eltern nach einer Trennung in verschiedenen Ländern leben wollen, können das Beratungsangebot nutzen. Denn herrscht Streit über den künftigen Lebensmittelpunkt des Kindes, hilft ZAnK, mögliche nächste Schritte abzuwägen und Antworten auf komplizierte Sorgerechts- und Umgangsfragen zu finden. Auch wer als Fachkraft der Jugendhilfe, in Beratungskontexten oder als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt mit einem Familienkonflikt mit Auslandsbezug konfrontiert ist, findet bei ZAnK Unterstützung. www.zank.de
Jugendmigrationsdienste
Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) fördert bundesweit über 490 Jugendmigrationsdienste (JMD) in Trägerschaft der Bundesarbeitsgemeinschaften Katholische und Evangelische Jugendsozialarbeit, des Internationalen Bundes und der Arbeiterwohlfahrt. Die JMD beraten und begleiten 12- bis 27-jährige Menschen mit Migrationshintergrund bei ihrer schulischen, beruflichen, sozialen und sprachlichen Integration mit Schwerpunkt am Übergang Schule-Beruf. Sie kooperieren dabei mit verschiedenen Stellen und Personen, die für die Integration relevant sind, darunter vor allem Eltern, Schulen, Sprachkursträgern, Jobcentern und Betrieben. Mehr zur Arbeit der JMD unter www.jmd-portal.de
Handreichung: Kinder- und Jugendhilfe in muslimischer Trägerschaft
Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) hat das Flipbook "Engagiert, dabei und anerkannt?! Islamische Akteure in der Kinder- und Jugendhilfe" veröffentlicht. Die Handreichung liefert wichtige Hinweise, um die Anerkennung islamischer Akteurinnen und Akteure und Träger als freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu ermöglichen. Es werden konkrete Handlungsempfehlungen für öffentliche Träger und islamische Organisationen, Vereine etc. auf dem Weg zur Anerkennung formuliert. Die Handreichung richtet sich an öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe, um die Zusammenarbeit mit islamischen Trägern und deren Angebote für Kinder und Jugendliche nachhaltig in kommunalen Kinder- und Jugendhilfestrukturen zu stärken. Auch islamische Akteurinnen und Akteure und Organisationen, die eine Anerkennung als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe anstreben, sollen mit der Handreichung unterstützt werden. Link zum Flipbook auf der Website der AGJ.
Demokratie braucht Dich!
Das Bundesprogramm "Demokratie leben!" unterstützt Initiativen, Vereine sowie engagierte Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland, die sich für ein vielfältiges, gewaltfreies und demokratisches Miteinander einsetzen. Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) fördert Projekte zur Demokratievermittlung in jeder Generation von den Kleinsten bis ins junge Erwachsenenalter. Jugendliche wollen die Zukunft mitgestalten und sich politisch und gesellschaftlich engagieren. "Demokratie leben!" fördert bereits viele Projekte, in denen Jugendliche aktiv sind. Die Broschüre "Demokratie braucht Dich!" bietet einen inspirierenden Einblick in die Projekte für alle Interessierten. Download der Broschüre von der Website des BMFSFJ.
neXTqueer-Methodenheft
Im Rahmen des Projektes neXTqueer hat der Landesjugendring Niedersachsen e.V. einen Methodenkoffer mit neun Methoden entwickelt, die für das Theme sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität sensibilisieren und direkt anwendbar sind. Eine Broschüre zum Methodenkoffer bietet nach einer ausführlichen Einleitung, die auf die Rolle der Moderation eingeht, einen Einstieg in die Methoden. Von der Vorbereitung bis zur Auswertungs- bzw. Reflexionsrunde sind alle Schritte zur Anwendung des Methodenkoffers beschrieben, der beim ljr ausgeliehen werden kann. Die Begleitbroschüre steht zum Download zur Verfügung unter www.ljr.de/shop. Weitere Informationen zum Projekt neXTqueer und den dortigen Veranstaltungsangeboten sind unter www.nextqueer.de zu finden.
Handlungsempfehlungen für die Berücksichtigung des Kindeswohlprinzips im kommunalen Haushaltsaufstellungsverfahren
Das kommunale Finanzmanagement ist ein Dreh- und Angelpunkt zur Umsetzung der politischen und strategischen Ziele der Kommune. Deshalb sollten die Kinderrechte als Querschnittsthema ressortübergreifend in den fach- und bereichsbezogenen, zentralen gesamtstädtischen Finanzplanungen und dezentralen fach- und bereichs- bzw. produktbezogen verantworteten Teilplanungen verankert werden. Die Handlungsempfehlungen von Kinderfreundliche Kommunen e.V. sollen Kommunen eine Hilfe an die Hand gegeben, die UN-Kinderrechtskonvention in ihrem Rechtskreis bei der Aufstellung des Kommunalhaushalts umzusetzen und damit ihrer verpflichtenden Aufgabe nachzukommen. Die Empfehlungen richten sich sowohl an Ratsmitglieder und Verwaltungsvorstände als auch an die Kommunalverwaltungen, dort insbesondere auch an die Finanzverwaltung bzw. die Kämmerei. Download von www.kinderfreundliche-kommunen.de
Initiative Kinderfreundliche Kommunen und Landkreise
Bundesweit können sich alle Kommunen ab einer Größe von 5.000 Einwohnerinnen und Einwohnern für die Teilnahme am Siegel "Kinderfreundliche Kommune" bewerben. Seit 2024 ist das Vorhaben als Modellprojekt auch für Landkreise geöffnet. Mit dem Siegel unterstützen das Deutsche Kinderhilfswerk und UNICEF Deutschland das Engagement zur Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention auf lokaler Ebene. Der dazu gegründete Verein Kinderfreundliche Kommunen begleitet den gesamten Prozess und vergibt das Siegel an Städte, Gemeinden und Landkreise, die unter der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen einen Aktionsplan für die lokale Umsetzung von Kinderrechten verabschiedet haben. Das Siegel wird für drei Jahre vergeben und kann danach durch einen neuen Aktionsplan verlängert werden. Alle Informationen zur Teilnahme auf www.kinderfreundliche-kommunen.de.
Region Hannover: Angebote der Jugend- und Familienbildung
Das Team Jugend- und Familienbildung der Region Hannover hat zahlreiche Veranstaltungen und Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche, Familien und Alleinerziehende im Angebot. Fachkräfte können Fortbildungsmöglichkeiten nutzen. Das Programm ergänzt die Angebote der Vereine, Verbände und Jugendpflegen aus Städten und Gemeinden der Region Hannover. Alle Informationen zu den einzelnen Angeboten und Online-Anmeldung auf www.team-jugendarbeit.de.
DKHW-Länderfonds Niedersachsen: Kinder stärken
Mit dem Fonds "Kinder stärken" unterstützt das Land Niedersachsen Kinder- und Jugendprojekte, die die altersgemäße Beteiligung und Mitwirkung von Mädchen und Jungen fördern. Außerdem werden Projekte zur Beteiligung und Teilhabe von Armut betroffener Kinder und Jugendlicher und zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund mit bis zu 5.000 Euro unterstützt. Initiativen, Vereine, Verbände und Kommunen können jederzeit Anträge stellen. Alle Informationen zum Länderfonds Niedersachsen auf www.dkhw.de/foerderfonds.
DKHW-Förderfonds für Kinder- und Jugendarbeit
Das Deutsche Kinderhilfswerk unterstützt mit verschiedenen Förderfonds Kinder- und Jugendprojekte. Bis jeweils 31. März bzw. 30. September besteht für Initiativen, Vereine und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit die Möglichkeit, Anträge zu stellen und bis zu 5.000 Euro zu erhalten. Überjährige Projekte können sogar mit bis zu 10.000 Euro gefördert werden. Ziel der Förderfonds ist die Verbesserung der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen unter dem Aspekt der Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen sowie die Bekanntmachung der Kinderrechte. Anträge können Vereine, freie Träger, Initiativen, Elterngruppen, Kinder- und Jugendgruppen sowie Schülerinitiativen für noch nicht begonnene Projekte stellen. Alle Informationen und Antragsmöglichkeiten zu den Förderfonds des Deutschen Kinderhilfswerkes auf www.dkhw.de/foerderfonds.