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Kuren für Mütter, Väter, Kinder und pflegende Angehörige

Im täglichen Programm zwischen Beruf, Familie, Haushalt und gegebenenfalls Plege eines Familien­mitglieds bleibt Müttern und Vätern oft keine Zeit, um Kraft zu tanken oder sich um die eigene Gesundheit zu kümmern. Vor allem Allein­erziehende sind oft starken körperlichen und psychischen Belastungen ausgesetzt, die sich unmittelbar auf den gesundheitlichen Zustand auswirken können. Spezielle Mütterkuren oder Mutter-/Vater-Kind-Kuren bieten Eltern eine Möglichkeit, sich mit stationären Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahmen nachhaltig zu erholen und wieder fit für den Familienalltag zu werden. Die (bis zu) dreiwöchigen Kuren umfassen neben der medizinischen Behandlung auch die psycho­soziale Betreuung und gesund­heitsfördernde Angebote.

Damit die gewonnenen Kräfte nachhaltig erhalten bleiben, bieten das Mütter­genesungs­werk und die Wohlfahrts­verbände in der Regel wohnortnahe Nachsorge an: als Einzel- oder Gruppen­gespräch oder auch als Workshop, Wochenende oder als regelmäßiges wöchentliches oder monatliches Treffen zu speziellen Themen.

Für wen?
Medizinisch notwendige Kuren für überlastete Mütter und Väter gehören zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Auch privat Versicherte haben ein Recht auf eine Mütter- oder Mutter-Kind-Kur, wenn sie im Basistarif versichert sind. Ebenso werden Kuren zur Vorsorge oder Rehabilitation für pflegende Angehörige von den Krankenkassen übernommen.

Voraussetzung für die bis zu dreiwöchigen Kuren ist ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit der Kur bestätigt.

Muss ich zuzahlen?
Mütter bzw. Väter ab dem 18. Lebensjahr zahlen pro Kurtag einen Betrag von 10 Euro. Diese Zuzahlung wird auf die jährliche Belastungsgrenze angerechnet.

Erwerbstätige Eltern haben Anspruch auf Lohn- und Gehaltsfortzahlung (es werden keine Urlaubstage angerechnet).

Sollte eine Unterstützung bei den Kur­nebenkosten und dem gesetzlichen Eigenanteil nötig sein, kann das Müttergenesungswerk oft mit Spenden­geldern helfen.

Wenn während der Kur der Mutter ein Kind unter 12 Jahren oder ein behindertes Kind zu Hause versorgt werden muss, gewähren die gesetz­lichen Krankenkassen unter bestimmten Voraus­setzungen Haushalts­hilfe.

Wie wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei den Krankenkassen gestellt. Nehmen Sie Kontakt zu einer Beratungsstelle im Verbund des Müttergenesungswerks auf. Sie sind Anlaufpunkte zu allen Fragen rund um die Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme und helfen bei der Antragstellung. Die Beratung ist individuell und kostenlos. Das notwendige Attestformular erhalten Sie von Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin.

www.muettergenesungswerk.de
Die Website gibt ausführliche Informationen zu allen Fragen rund um das Thema. Außerdem gibt es eine Beratungsstellensuche und Datenbanken mit allen Einrichtungen des Mütter­genesungs­werkes und deren Vorsorge- und Rehabilitations­maßnahmen für Mütter oder Mutter und Kind. Dort sind auch spezielle Angebote für Allein­erziehende sowie für Vater und Kind zu finden.

Kur-Angebote in Niedersachsen

In unserer Adressdatenbank können Sie nachschauen, welche Kurhäuser in Niedersachsen Mütterkuren bzw. Mutter-/Vater-Kind-Kuren anbieten.