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Kabinett beschließt Entwurf für weiterentwickeltes Kita-Qualitätsgesetz

Das Bundeskabinett hat gestern Nachmittag im Umlaufverfahren das Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung beschlossen. Es soll am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Damit setzt der Bund sein finanzielles Engagement bei der Verbesserung frühkindlicher Bildung und Betreuung fort und unterstützt die Länder auch in den kommenden zwei Jahren mit insgesamt rund vier Milliarden Euro.

Sieben Handlungsfelder für mehr Qualität
Mit dem weiterentwickelten Gesetz können die Länder künftig in sieben prioritäre Handlungsfelder investieren, die für die Qualität der Betreuung von besonderer Bedeutung sind:

  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Fachkraft-Kind-Schlüssel
  • Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte
  • Stärkung der Leitung
  • Förderung einer bedarfsgerechten, ausgewogenen und nachhaltigen Verpflegung und ausreichender Bewegung
  • Förderung der sprachlichen Bildung
  • Stärkung der Kindertagespflege

Drei der bisherigen Handlungsfelder – räumliche Gestaltung, Verbesserung der Steuerung des Systems und Bewältigung inhaltlicher Herausforderungen – entfallen künftig.

Für die Möglichkeit, Bundesmittel zur Beitragsentlastung zu verwenden, ist eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2025 vorgesehen. Der Anteil der Bundesmittel, den die Länder für Beitragsentlastung nutzen, ist seit Jahren degressiv. Aktuell werden dafür rund 15 Prozent verwendet. Es steht den Ländern frei, durch die zusätzlichen Bundesmittel auch umzuschichten. Von einer Erhöhung von Kita-Gebühren geht das BMFSFJ deshalb nicht aus.

Weiterer Schwerpunkt: Fachkräftegewinnung und -sicherung
Fachkräfte sind einer der größten, wenn nicht der größte Engpass für den stabilen Kita-Betrieb. Deshalb führt der Bund die Vorgabe ein, dass jedes Land künftig mindestens eine Maßnahme zur Gewinnung und Sicherung von Fachkräften ergreifen muss. Das BMFSFJ setzt damit einen klaren Schwerpunkt bei diesem Handlungsfeld.

Hintergrund
Mit einer stärkeren Konzentration der Bundesmittel auf die Qualität in der frühkindlichen Bildung ist ein klares Ziel verbunden: in den kommenden zwei Jahren soll sich die Angleichung der Kita-Qualität in Deutschland weiter beschleunigen. Das Gesetz ist so ein Zwischenschritt für die Entwicklung nationaler Bildungsstandards in Abstimmung mit den Ländern, sobald die Voraussetzungen dafür vorliegen. 

In einer gemeinsamen Erklärung vom 27. März 2024 hatten die Jugend- und Familienministerinnen und -minister von Bund und Ländern ihr Ziel bekräftigt, die Kita-Qualität gemeinsam weiter voranzubringen und den weiteren Qualitätsprozess skizziert.

Seit 2019 unterstützt der Bund die Länder mit dem Kita-Qualitäts- und -Teilhabe­verbesserungs­gesetz (KiQuTG) dabei, die Qualität in Kitas und in der Kindertagespflege sowie die Teilhabe an der frühkindlichen Bildung zu verbessern.

Quelle und weitere Informationen: Pressemitteilung Bundesfamilienministerium, 14.08.2024, www.bmfsfj.de