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Meinung von Kindern und jungen Menschen zur Jugendarbeit in Niedersachsen ist gefragt

Neben Elternhaus, Schule und beruflicher Ausbildung ist die Jugendarbeit ein wichtiger, ergänzender Bildungsbereich in der Freizeit von Kindern und Jugendlichen. Sie soll zu einer positiven Persönlichkeitsentwicklung beitragen und an den Interessen junger Menschen anknüpfen. Jugendarbeit bestärkt junge Menschen darin, sich zu selbstbestimmten, demokratisch handelnden Bürgerinnen und Bürgern zu entwickeln.

In den Kommunen werden verschiedenste Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene angeboten: Jugendzentren, Jugendclubs, Jugendhäuser oder Ferienfreizeiten. Jugendarbeit kann von verschiedenen Organisationen wie den Gemeinden, Kirchen oder Verbänden angeboten und organisiert werden.

Die rechtlichen Grundlagen zur Förderung der Jugendarbeit in Niedersachsen auf Landesebene bildet das Niedersächsische Jugend­förderungs­gesetz (JFG). Mit dem Jugend­förderungs­gesetz werden insbesondere Verbände unterstützt, landesweite Angebote der Jugend­arbeit bereitzuhalten. Für die Novellierung soll auch die Perspektive junger Menschen berücksichtigt werden.

Das Sozialministerium startet daher eine breit angelegte Online­befragung von jungen Menschen im Alter von 7 bis 27 Jahren in Niedersachsen. Eine Teilnahme ist bis zum 13. Dezember 2024 möglich. Zur Onlinebefragung

Kinder- und Jugendminister Dr. Andreas Philippi: "Kinder und junge Menschen sind die Zukunft unseres Landes! Ihre Perspektiven und Erfahrungen müssen auch in der Förderung junger Menschen berücksichtigt werden. Nur sie können uns sagen, welche Angebote sie sich wünschen und nutzen. Denn es ist an uns, Strukturen vorzuhalten, die Kinder und Jugendliche wahrnehmen und die Belange von jungen Menschen mit einbeziehen."

Hintergrund
Das Niedersächsische Jugendförderungsgesetz regelt seit fast 50 Jahren die Jugendförderung des Landes Niedersachsen. Im Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) sind die zentralen Regelungen zur Jugendhilfe und Förderung der Jugendarbeit festgehalten. Der § 74 SGB VIII sieht eine Förderung der freien Träger durch den Staat vor. Dabei verpflichtet § 12 SGB VIII zur Jugendverbandsförderung. In Niedersachsen besteht dazu das Jugendförderungsgesetz, welches die Förderung insbesondere der Jugendverbände konkretisiert. Mit dem Jugendförderungsgesetz werden derzeit sowohl Bildungsreferentenstellen wie auch Zuschüsse zu Verwaltungskosten der Verbände gewährt. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die Förderung von Bildungsmaßnahmen, da die Bildungsarbeit derzeit die Grundlage für die Landesförderung darstellt.

Jugendarbeit versteht sich als Feld sozialen Lernens, das junge Menschen die eigenverantwortliche Entwicklung ihrer Persönlichkeit und das Hineinwachsen in die Gesellschaft erleichtert. Sie will die Fähigkeit zur verantwortlichen Beteiligung (Partizipation) junger Menschen am staatlichen und gesellschaftlichen Leben entwickeln und stärken sowie individuelle und gesell­schaftlich bedingte Benachteiligungen abbauen und damit mehr Chancengleichheit schaffen. Jugendarbeit vermittelt gesellschaftliche Werte und eröffnet, begleitet und unterstützt Bildungs­prozesse, die als Selbstaneignungsprozesse zu verstehen sind. Adressaten der Jugendarbeit sind alle jungen Menschen, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Im Auftrag des Sozialministeriums führt Ramboll Management Consulting die Onlineumfrage durch.

Die Ergebnisse der Befragung fließen in ein Vorgabenpapier für einen niedersächsischen Landesjugendförderplan ein und bilden die fachliche Grundlage für die Überarbeitung des Niedersächsischen Jugendförderungsgesetzes.

Quelle: Niedersächsisches Sozialministerium, 24.09.2024, www.ms.niedersachsen.de

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