Die Versorgung psychosozial belasteter Familien mit kleinen Kindern von 0 bis 3 Jahren in Deutschland hat sich deutlich verbessert. Das zeigen die Daten des Monitorings der Bundesstiftung Frühe Hilfen. Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut e.V. (DJI) hat den Bericht jetzt veröffentlicht. In dem Monitoring-Bericht werden wesentliche Daten und Erkenntnisse zu den aktuellen Entwicklungen in den Frühen Hilfen präsentiert. Er umfasst den Zeitraum 2021 bis 2023 und bündelt die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung des NZFH zur Bundesstiftung Frühe Hilfen.
Zentrale Ergebnisse:
- In 97 % der Kommunen mit einem Jugendamt war im Jahr 2020 ein Angebot der Längerfristigen aufsuchenden Betreuung und Begleitung (LaB) von Familien durch Fachkräfte der Frühen Hilfen, wie Familienhebammen, vorhanden (2015: 87,9 %, Quelle: Kommunalbefragungen).
- 14,5 % der Familien, die in Armut leben, haben die LaB durch eine Gesundheitsfachkraft genutzt. Damit wurden Familien in Armutslagen häufiger erreicht als Familien ohne Armut (9,5 %) (Quelle: KiD 0-3 2022).
- 2020 konnten in 58,8 % der Kommunen frauenärztliche Praxen und in 85,6 % der Kommunen kinderärztliche Praxen in die Netzwerke Frühe Hilfen eingebunden werden. Dies bedeutet gegenüber 2017 ein Anstieg von 14,6 bzw. 12,7 Prozentpunkten (Quelle: Kommunalbefragungen).
- Regionale Unterschiede gibt es bei der bedarfsgerechten Versorgung mit Gesundheitsfachkräften: So lag 2023 der Anteil an Kommunen mit einer bedarfsgerechten Versorgung in Westdeutschland um über 26 Prozentpunkte höher als in Ostdeutschland (Quelle: Kommunalbefragungen).
Lisa Paus, Bundesfamilienministerin: "In Deutschland ist jede dritte Familie von drei oder mehr Belastungsfaktoren betroffen. Dies gefährdet das gesunde Aufwachsen von Kindern. Wie das Monitoring zeigt, bieten die Frühen Hilfen passende Unterstützungsangebote für diese Familien. Die bundesweite Förderung ist ein wichtiger Beitrag, um die Teilhabechancen dieser Familien zu verbessern und gleichwertige Lebensverhältnisse zu erreichen."
Dr. Johannes Nießen, Errichtungsbeauftragter des Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) und Kommissarischer Leiter der BZgA: "Der Bericht des NZFH liefert wichtige Impulse für eine gezielte Weiterentwicklung der Frühen Hilfen. Es ist entscheidend, dass wir Familien ab der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren des Kindes passgenaue Unterstützung bieten. So können wir sicherstellen, dass sie gut ins Familienleben starten."
Professorin Dr. Sabine Walper, Direktorin des Deutschen Jugendinstituts e. V.: "Seit der Errichtung der Bundesstiftung Frühe Hilfen im Jahr 2018 ist es gelungen, neben der Beteiligung zentraler Akteure der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Schwangerschaftsberatung auch in steigender Anzahl Akteure aus dem Gesundheitswesen in den Netzwerken Frühe Hilfen zu beteiligen."
Die zentralen Daten zum Stand der Frühen Hilfen in Deutschland werden laufend aktualisiert. Sie sind thematisch gebündelt zu finden unter: www.fruehehilfen.de/monitoring
Nationales Zentrum Frühe Hilfen
Träger des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI). Das NZFH wird gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es unterstützt seit 2007 die Fachpraxis dabei, familiäre Belastungen und Ressourcen frühzeitig zu erkennen, qualitätsgesicherte bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen und die Vernetzung der unterschiedlichen Berufsgruppen zu fördern. Seit 2018 unterstützt das NZFH die Bundesstiftung Frühe Hilfen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bei der Sicherstellung des Stiftungszwecks und veröffentlicht alle drei Jahre einen wissenschaftlichen Bericht zur Bundesstiftung.
Bundesstiftung Frühe Hilfen
Seit Januar 2018 übernimmt die Bundesstiftung Frühe Hilfen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als wichtiger Bestandteil des Bundeskinderschutzgesetzes die Förderung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern von null bis drei Jahren. Die Bundesstiftung stellt dazu dauerhaft jährlich 51 Millionen Euro zur Verfügung.