Niedersachsens Sozialminister Dr. Andreas Philippi hat den niedersächsischen Ombudsstellen einen Förderbescheid in Höhe von 4,5 Millionen Euro überreicht. Bei einem Besuch der überregionalen "Beratungs- und Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen" (BerNie e.V.) in Hannover sagte der Minister nicht nur die finanzielle Unterstützung des Landes zu, sondern verschaffte sich darüber hinaus einen Einblick in den neu geschaffenen Arbeitsbereich. Denn durch das Inkrafttreten des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) am 10. Juni 2021 wurden die Länder verpflichtet, unabhängige Ombudsstellen einzurichten. Ombudsstellen helfen Kindern und Jugendlichen sowie deren Familien, wenn es zwischen ihnen und der öffentlichen oder freien Jugendhilfe (z.B. den Jugendämtern) zu Konflikten kommt. Neben der Beratung in Konfliktfällen im Zusammenhang mit Rechtsansprüchen geht es bei der Vermittlung auch darum, die Rechte und Möglichkeiten von Leistungsberechtigten aufzuzeigen. Auf diese Weise wird die Position von Hilfebedürftigen im sozialhilferechtlichen Dreiecksverhältnis mit Jugendhilfe- und Einrichtungsträgern deutlich gestärkt. Denn häufig ist das Verhältnis sehr streitanfällig, weil höchst sensible Themen bearbeitet werden (z.B. die Inobhutnahme eines Kindes vom Jugendamt). Aber auch Fragen zur Ausgestaltung der erzieherischen Hilfen werden in solchen Ombudsstellen besprochen und die Betroffenen werden über die rechtliche Situation aufgeklärt. Erfahrungen haben gezeigt, dass bei Streitfällen immer das Bedürfnis nach einer unabhängigen Stelle besteht, die weder gegenüber dem freien noch dem öffentlichen Träger in irgendeiner Weise gebunden ist. Die Ombudsstellen werden also ausschließlich im Auftrag der Leistungsempfänger tätig. So erhalten die Beratenden das volle Vertrauen. Auch unterstützen die Ombudsstellen, wenn junge Menschen oder ihre Familien das Gefühl haben, dass sich niemand zuständig fühlt.
"Ich bin stolz darauf, dass der Anfang nun hinter uns liegt", kommentiert Sozialminister Philippi den Startschuss der Förderung. "Alle niedersächsischen Ombudsstellen haben ihre Arbeit aufgenommen. Damit nimmt Niedersachsen bei der Umsetzung der Regelung eine bundesweite Vorreiterrolle ein. Schließlich haben wir mit dem AG SGB VIII einen gesetzlichen Anspruch auf Förderung für vier regionale und eine überregionale Stelle geschaffen. Jetzt geht es darum, das bestehende System mit Blick auf seine Wirksamkeit zu überprüfen."
Bis zum Sommer nächsten Jahres soll evaluiert werden, ob die Ausstattung aller Ombudsstellen bedarfsgerecht ist. Ein wesentliches Merkmal dieser Stellen ist ihre Unabhängigkeit von Jugendämtern und freien Trägern. Wichtige Voraussetzung hierfür war die vollständige Förderung durch das Land, welches nun zunächst bis 2027 die finanziellen Mittel in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro bereitstellt. Damit wird eine gesetzliche Vollfinanzierung der Beratungsstellen umgesetzt, die alle Personal- und Sachkosten betrifft sowie der Betrieb eines Internetauftritts, Fortbildungen, Supervision und der Anschluss an das bundesweite Netzwerk Ombudschaften. Finanziert werden zwei Beratungsfachkräfte und eine halbe Verwaltungskraft pro Ombudsstelle und eine zusätzliche Juristenstelle und eine volle Verwaltungskraft für die überregionale Ombudsstelle.
Die überregionale Ombudsstelle BerNie e.V., in der heute stellvertretend für alle Stellen die Übergabe stattfand, hat die Aufgaben der übergeordneten Qualitätssicherung. "Wir tragen damit wesentlich dazu bei, jungen Menschen in der Jugendhilfe und deren Familien zukünftig ein gutes, ombudschaftliches Beratungsangebot zur Verfügung zu stellen. Das ist vor allem deshalb wichtig, weil die Träger der regionalen Ombudsstellen so unterschiedlich sind. Qualitätssicherung verstehen wir dabei als eine Aufgabe, die nur im Dialog mit allen niedersächsischen Ombudsstellen, aber auch mit dem Land und im bundesweiten Austausch sinnvoll gelingen kann", sagt Frank Dorsch-Irslinger von der überregionalen Ombudsstelle BerNie e.V.
Hintergrund:
BerNie e.V. ist die überregionale Ombudsstelle mit Sitz in Hannover. Der Verein existiert bereits seit 2011 aufgrund engagierter Fachkräfte und war in Niedersachsen bis 2021 der einzige am Markt tätige Verein in Sachen Ombudschaft. Bevor die gesetzliche Verankerung stattfand, wurde der Verein ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden finanziert.
Die regionalen Ombudsstellen sind für folgende Versorgungsbereiche zuständig:
- Versorgungsbereich 1: Landkreise Gifhorn, Goslar, Göttingen, Helmstedt, Northeim, Peine und Wolfenbüttel sowie die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg
- Versorgungsbereich 2: Landkreise Diepholz, Hameln-Pyrmont, Hildesheim, Holzminden, Nienburg (Weser) und Schaumburg sowie die Region Hannover
- Versorgungsbereich 3: Landkreise Celle, Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen und Verden
- Versorgungsbereich 4: Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Wesermarsch und Wittmund sowie die kreisfreien Städte Delmenhorst, Emden, Oldenburg (Oldenburg), Osnabrück und Wilhelmshaven
Die überregionale Ombudsstelle ist keinem Versorgungsbereich zugeordnet. Sie hat ihren Sitz in Hannover.