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Pflegeeltern gesucht: Finanzielle Unterstützung steigt jährlich

Viele Kinder benötigen dringend Schutz und Förderung in einer Pflege­familie. Die Pauschal­beträge für Pflege­eltern steigen entsprechend der jährlich vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. veröffentl­ichten Emp­fehlungen. Pflege­­kinder erhalten nach dem Kinder- und Jugend­hilfe­gesetz (SGB VIII) Unter­halt vom zuständigen Jugend­amt. Der Unter­halt steht Pflege­familien in Form von monat­lichen Pauschalen zu und umfasst unter anderem Kosten für den Lebens­unterhalt, einen An­erkennungs­betrag für die Erziehung und Pflege der an­ver­trauten jungen Menschen sowie einen Beitrag zur Alters­sicherung der Pflege­person.

Bei der Festsetzung der Pauschalen orientieren sich die meisten Bundes­länder an den jährlichen Empf­ehlungen des Deutschen Vereins zur Fort­schreibung der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege (§§ 33, 39 SGB VIII) und setzen diese verbindlich um.  

"Für Kinder und Jugendliche, die nicht in ihrer Familie leben können und häufig schwer belastende Lebens­situationen zu verkraften haben, ist eine Pflegefamilie oft die am besten geeignete Unterstützung", so Dr. Irme Stetter-Karp, Präsidentin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge. "Pflegeeltern werden bundesweit dringender denn je gesucht. Umso wichtiger ist es, dass der Unterhalt für Pflegekinder die Ausgaben und das Engagement von Pflegeeltern an­gemes­sen wider­spiegelt." Der Deutsche Verein hat daher für das Jahr 2024 die Pauschale für die Kosten der Erziehung deutlich erhöht und sich weiter dafür ausgesprochen, die Höhe der Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege jährlich der Steigerung der Lebenshaltungskosten privater Haushalte anzupassen.

Für das Jahr 2025 empfiehlt der Deutsche Verein eine Anhebung der monatlichen Pauschalbeträge entsprechend der gestiegenen Lebenshaltungskosten. Daher stehen Pflegefamilien folgende monatlichen Pauschalen zu:

  • für ein 0-6-jähriges Pflegekind 1.228 €
  • für ein 6-12-jähriges Pflegekind 1.364 €
  • für ein 12-18-jähriges Pflegekind 1.530 €

Besondere Bedarfe der Pflegekinder werden ggf. durch eine Erhöhung der Pauschalbeträge ausgeglichen. Hinzu kommt die Erstattung einmaliger Bedarfe wie Erstausstattung, Einschulung, Fahrrad usw. sowie die Unfallversicherung der Pflege­eltern.

Die Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zur Fortschreibung der Pauschal­beträge in der Vollzeit­pflege (§§ 33, 39 SGB VIII)für das Jahr 2025 sind als PDF-Datei abrufbar unter www.deutscher-verein.de

Quelle: Deutscher Verein, 08.10.2024