Das Bundesfamilienministerium hat die neunte Ausgabe der Publikation "Kindertagesbetreuung Kompakt" veröffentlicht. Die aktuellen Zahlen zeigen, dass im Jahr 2023 erneut mehr Kinder in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege betreut wurden als im Vorjahr.
Gleichwohl übersteigt der Bedarf der Eltern weiterhin das Angebot. Zudem bestehen nach wie vor große Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland bei der Beteiligungsquote der unter Dreijährigen, also dem Anteil der Kinder, die eine Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besuchen, an der gleichaltrigen Bevölkerung.
Bundesfamilienministerin Lias Paus: "Für so viele Kinder wie noch nie gehörte 2023 der Kita-Besuch zum Alltag. Das ist eine gute Nachricht und zeigt: in unserem Land wächst das Bewusstsein dafür, wie wichtig frühkindliche Bildung ist. Immer mehr Eltern wünschen sich auch für die Allerjüngsten gute Betreuungsangebote. Trotzdem übersteigt der Bedarf weiterhin das Angebot. Wir wollen zusammen mit den Ländern weiter in gute Kitabetreuung investieren. Deshalb führen wir das Kita-Qualitätsgesetz auch nach 2024 fort und stellen in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt weitere vier Milliarden Euro zur Verfügung. Dabei legen wir einen klaren Schwerpunkt auf die Fachkräftegewinnung und -sicherung. Daran hängen Betreuungsplätze und die Verlässlichkeit der Kitas für die Kinder und ihre Eltern. Noch mehr Kinder haben so die Chance auf einen guten Start in ihre Bildungskariere."
Was bedeutet Beteiligungsquote?
In den bisherigen Ausgaben von "Kindertagesbetreuung Kompakt" wurden der Ausbaustand und der Bedarf an Kindertagesbetreuung mit den Begriffen "Betreuungsquote" und "Betreuungsbedarf" beschrieben. Die Fokussierung auf den Betreuungsbegriff wird dem System der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) jedoch nur unzureichend gerecht. Aus diesem Grund werden nun die Begriffe "Beteiligungsquote" und "elterlicher Bedarf" verwendet. Die zugrunde liegenden Daten und Berechnungsmethoden bleiben unverändert. Die Beteiligungsquote zeigt an, wie viele Kinder einer Altersgruppe in Kindertageseinrichtungen betreut werden.
Bedarf der Eltern nach wie vor hoch
Zum Stichtag 1. März 2023 besuchten bundesweit 2.690.925 Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt ein Angebot der Kindertagesbetreuung. Das sind rund 39.000 Kinder mehr als im Vorjahr. Damit setzt sich der Anstieg des Vorjahres in gleichem Maße fort.
Auch die Zahl der betreuten Kinder unter drei Jahren stieg weiter auf 856.584. Das sind rund 18.000 Kinder mehr als im Vorjahr. Die Beteiligungsquote der unter Dreijährigen ist damit erneut gestiegen: Bundesweit lag sie im Jahr 2023 bei 36,4 Prozent.
Trotz steigender Betreuungszahlen ist der Bedarf der Eltern an Kindertagesbetreuung noch nicht gedeckt. Das trifft vor allem auf Kinder unter drei Jahren zu. Hier beträgt die Differenz zwischen dem Bedarf der Eltern und der Beteiligungsquote 14,6 Prozentpunkte. Bei den Kindern im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt liegt die Beteiligungsquote bei 91,3 Prozent. In dieser Altersgruppe haben also fast alle Kinder einen Platz in einer Kita oder Kindertagespflege. Trotzdem liegt der Bedarf der Eltern mit 96,7 Prozent noch etwas höher.
Regionale Unterschiede deutlich erkennbar
Die neunte Ausgabe von "Kindertagesbetreuung Kompakt" nimmt verstärkt die unterschiedlichen Entwicklungen in Ost- und Westdeutschland in den Blick. In den ostdeutschen Bundesländern sind seit einigen Jahren deutliche demografisch bedingte Rückgänge der Kinderzahl zu beobachten, während die Versorgungslage mit Plätzen in der Kindertagesbetreuung vergleichsweise gut ist.
In Westdeutschland hingegen steigt die Kinderzahl in der Bevölkerung weiter an und es besteht nach wie vor eine große Lücke zwischen dem Bedarf der Eltern und dem Angebot an frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung.
Zudem werden erstmals auch Einschränkungen im Betreuungsalltag abgebildet. Rund 47 Prozent der Eltern von unter Dreijährigen und 44 Prozent der Eltern Drei- bis Fünfjähriger geben an, von ungeplanten Schließtagen betroffen zu sein. In Westdeutschland berichten die Eltern dabei häufiger von eingeschränkten Öffnungszeiten als in Ostdeutschland.
Fachkräftebedarf wird weiter steigen
Für den Ausbau und die Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung werden vor allem gut qualifizierte Fachkräfte benötigt. Mit der schrittweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/27 wird der Bedarf an Erzieherinnen und Erziehern weiter steigen. Das Bundesfamilienministerium hat daher gemeinsam mit den Ländern und vielen weiteren Beteiligten eine "Gesamtstrategie Fachkräfte in Kitas und Ganztag" vorgelegt, um die Situation für Kinder, Eltern und pädagogische Fachkräfte zu verbessern und neue Fachkräfte für die Kinderbetreuung zu gewinnen.
KiTa-Qualität fördern und weiterentwickeln
Mit dem KiTa-Qualitätsgesetz unterstützt der Bund zudem die Länder bei der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und in der Kindertagespflege. In den Jahren 2023 und 2024 stellt der Bund dafür rund vier Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel können unter anderem für ein bedarfsgerechtes Angebot, die Gewinnung und Sicherung von Fachkräften, die Stärkung der KiTa-Leitungen oder die sprachliche Bildung eingesetzt werden.
Darüber hinaus arbeiten Bund und Länder gemeinsam an der Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung. Im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2025 hat die Bundesregierung beschlossen, das KiTa-Qualitätsgesetz über das Jahr 2024 hinaus fortzuführen und inhaltlich weiterzuentwickeln. Dafür soll der Bund in den Jahren 2025 und 2026 insgesamt rund vier Milliarden Euro zusätzlich zur Verfügung stellen.