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Geburt behördlich beurkunden

Die Geburt eines Kindes muss behörd­lich beur­kundet werden, es besteht eine "Pflicht zur Anzeige". Das ist außer­dem not­wendig, um Kinder­geld zu beziehen oder einen Kinder­ausweis zu beantragen.

Wo?
Das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren ist, beurkundet die Geburt.

Wann?
Innerhalb einer Woche nach der Geburt des Kindes.

Wer?
Ist das Kind in einer städtischen Klinik geboren, muss von dort aus die Geburt angezeigt werden. Ansonsten sind zur Anzeige verpflichtet:

  • der Vater, sofern er auch über die elterliche Sorge verfügt
  • die Hebamme
  • die Ärztin oder der Arzt
  • die Mutter.

Welche Unterlagen?
Folgende Unterlagen müssen bei der Anzeige der Geburt in jedem Fall bereitgehalten werden:

  • Vollmacht der Mutter, sofern der Vater die Geburt anzeigt
  • Bescheinigung der Ärztin, des Arztes oder der Hebamme über die Geburt
  • Personalausweis der Mutter (evtl. auch des Vaters).

Weitere Unterlagen werden unter folgenden Voraussetzungen benötigt:

  • Familienbuch bzw. Heiratsurkunde - bei verheirateten Eltern
  • Geburtsurkunde der Mutter (evtl. auch des Vaters) - wenn die Mutter ledig ist
  • soweit vorhanden: Nachweis über Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung - wenn die Mutter ledig ist
  • Nachweis über die Ehescheidung - wenn die Mutter geschieden ist
  • Nachweis darüber, dass die Mutter verwitwet ist - wenn der Mann gestorben ist.

Warum?
Die Geburt muss aus folgenden behördlichen und privaten Gründen angezeigt werden:

  • für die Beantragung des Kindergeldes
  • für die Beantragung des Elterngeldes
  • zur Anmeldung bei der Krankenkasse
  • für das Einwohnermeldeamt
  • für die Ausstellung des Kinderausweises
  • für die Eintragung des Kindes auf der Lohnsteuerkarte
  • für die Taufe

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