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Kinderrechte: Hintergrundwissen

Am 20. November 1989 wurde das Übereinkommen über die Rechte des Kindes von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Inzwischen haben sich fast alle Staaten, ausgenommen die USA, verpflichtet, das völkerrechtliche Dokument in ihrem Land umzusetzen.

Die UN-Kinderrechtskonvention fasst in 54 Artikeln persönliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte zum Schutz, zur Förderung und zur Beteiligung von Minderjährigen zusammen.

Individualbeschwerdeverfahren
Mit dem Individualbeschwerdeverfahren können Kinder und Jugendliche Verletzungen ihrer Rechte im UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes in Genf rügen. Ist die Beschwerde eines Kindes erfolgreich, spricht der Ausschuss gegenüber dem betroffenen Staat Empfehlungen zur Behebung der Rechtsverletzung aus. Bei besonders schwerwiegenden Verletzungen von Kinderrechten kann der Ausschuss unabhängig von einem individuellen Fall ein Untersuchungsverfahren gegen den betroffenen Staat durchführen. Legt ein Kind eine Beschwerde ein, darf das keinerlei negative Konsequenzen nach sich ziehen.

Weltkindergipfel
Etwa alle zehn Jahre findet eine "UN-Sondergeneralversammlung zu Kindern", der so genannten "Weltkindergipfel" statt. Dort beraten die Staats- und Regierungschefs gemeinsam mit Nichtregierungsorganisationen, Kindern und Jugendlichen aus aller Welt, wie die Situation der Kinder und Jugendlichen dieser Welt verbessert werden kann. Ziele und konkrete Handlungsschritte für die nächsten 10 Jahre werden festgelegt, der Aktionsplan des vorherigen Weltkindergipfels auf seine Umsetzung hin überprüft.

Kinderrechte in Deutschland
In Deutschland ist die UN-Kinderrechtskonvention am 5. April 1992 in Kraft getreten - zunächst unter Vorbehalt. Erst am 3. Mai 2010 hat das Bundeskabinett beschlossen, die so genannte Vorbehaltserklärung zurückzunehmen. Damit gelten die Kinderrechte nun uneingeschränkt auch für ausländische Kinder ohne geregelten Aufenthaltstitel. Mit der Unterzeichnung des Vertrages hat sich Deutschland dazu verpflichtet, diese Rechte anzuerkennen und durchzusetzen. Seitdem hat sich hierzulande viel verbessert für die Situation von Kindern. Allerdings werden die Kinderrechte noch lange nicht immer und nicht überall richtig umgesetzt.

Die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention wird in Deutschland von einer unabhängigen Monitoring-Stelle am Deutschen Institut für Menschenrechte untersucht und überwacht.

Fast alle Bundesländer haben bereits eine entsprechende Verankerung der Kinderrechte in ihren Landesverfassungen - im Grundgesetz sind die Kinderrechte bislang jedoch nicht aufgenommen. Das Aktionsbündnis Kinderrechte (UNICEF, Deutscher Kinderschutzbund, Deutsches Kinderhilfswerk) setzt sich dafür ein, eine Änderung des Grundgesetzes auf den Weg zu bringen. Mehr Informationen dazu auf www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de.

Kinderrechte kennen

Übereinkommen über die Rechte des Kindes | Broschüre für Erwachsene
Die Broschüre trägt der in Artikel 42 der Kinderrechtskonvention festgelegten Verpflichtung der Vertragsstaaten, die Grundsätze und Bestimmungen des Übereinkommens bekannt zu machen, Rechnung. Sie gibt einen tieferen und ausführlichen Einblick in die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention.

Die Broschüre kann auf der Website des Bundesfamilienministeriums kostenlos herunter geladen oder dort als Druckversion bestellt werden.

Die Rechte der Kinder von logo! einfach erklärt | Broschüre für Kinder
In kindgerechter Aufmachung, in gut verständlicher Sprache, mit Geschichten und Bildern, erklärt die Redaktion der Kinder­nach­richtensendung "logo!" die 54 Artikel der UN-Kinder­rechts­konvention und was sie für Kinder und Jugendliche bedeutet. Zusätzlich gibt es Tipps für alle, die selbst aktiv werden wollen.

Die Broschüre kann auf der Website des Bundesfamilienministeriums kostenlos herunter geladen werden.

Webtipps

www.kindersache.de
Kinder-Website des Deutschen Kinderhilfs­werks

www.ich-kenne-meine-rechte.de
UN-Behindertenrechtskonvention in leichter Sprache

Weltkindertag

Seit 1954 richtet die UNICEF, das Kinder­hilfs­werk der Vereinten Nationen, den Weltkinder­tag aus, um auf die Lage der Kinder aufmerk­sam zu machen. Heute wird der Weltkindertag an unter­schiedlichen Tagen in mehr als 145 Staaten gefeiert. In Deutschland findet er jedes Jahr am 20. September statt - mit Demon­strationen, Diskussionen, Straßen­festen und anderen öffentlichen Veran­staltungen von Kinder- und Jugend­orga­nisationen. Mehr Informationen auf www.unicef.de.

Aktiv sein: Junior-Botschafter für Kinderrechte

Aktives Engagement für die Kinder der Welt und deren Rechte - das ist die Aufgabe der UNICEF-Junior-Botschafter­innen und Bot­schafter. Gefragt sind Neugier und Freude daran, anderen zu helfen. UNICEF zeichnet die mutigsten Aktionen und kreativsten Ideen aus und ernennt die Junior-Botschafterinnen / -Botschafter des Jahres. Mit­machen können Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre - allein, im Team oder mit der ganzen Klasse. Viele Ideen und Anregungen zu den Wettbewerbsthemen und Infor­mationen zur Teilnahme gibt es auf www.juniorbotschafter.de.