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Kinderkrankentage / Kinderkrankengeld

Wird ein Kind krank und ein berufstätiges Elternteil muss zur Betreuung zu Hause bleiben, können gesetzlich krankenversicherte Eltern Kinderkrankengeld beantragen.

Für wen?
Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind bis zwölf Jahre. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

Für wie lange und in welcher Höhe?

  • In 2024 und 2025 können Eltern je gesetzlich krankenversichertem Kind für 15 Arbeitstage Pro Kind und Elternteil Kinderkrankengeld beantragen, Alleinerziehende für 30 Arbeitstage.
  • Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für 35 Arbeitstage, für Alleinerziehende für 70 Arbeitstage.
  • Wird das Kind stationär behandelt, gibt es einen zeitlich unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Wo und wie wird es beantragt?
Das Kinderkrankengeld wird bei der Krankenkasse beantragt. Zusätzlich zum Antrag muss der Krankenkasse ein ärztliches Attest zur Krankheit des Kindes vorgelegt werden.