Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt - Bundesstiftung Mutter und Kind
Die Bundesstiftung Mutter und Kind will schwangere Frauen unterstützen und ihnen die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern. Sie kann Mittel zur Verfügung stellen, wenn schwangere Frauen in eine Notlage geraten sind. So können werdende Mütter die Hilfe beispielsweise für z.B. für Umstandskleidung, eine Babyausstattung, zur Einrichtung eines Kinderzimmers oder für die Weiterführung des Haushaltes oder einen Wohnungswechsel verwenden. Die Mittel der Bundesstiftung Mutter und Kind werden durch die Stiftung Familie in Not vergeben.
Für wen?
Hilfen der Stiftung können Frauen in Anspruch nehmen, die
- schwanger sind und einen Schwangerschaftsnachweiswie etwa einen Mutterpass haben
- ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
- oder, als eine Sonderregelung für aus der Ukraine Geflüchtete, eine Aufenthaltserlaubnis haben
Wo und wie kann die Stiftungshilfe beantragt werden?
Die Mittel der Bundesstiftung müssen vor der Geburt beantragt werden! Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor der Geburt an eine Schwangerschaftsberatungsstelle in Ihrer Nähe.
Die Beratungsstelle prüft dann die Einkommensverhältnisse. Die Hilfen der Bundesstiftung Mutter und Kind können nur dann vergeben werden, wenn andere Sozialleistungen nicht ausreichen.
Die finanzielle Unterstützung durch die Stiftung wird nicht auf das Arbeitslosengeld II oder auf die Sozialhilfe angerechnet.
Der Antrag ist zu stellen an:
Stiftungsbüro Mutter und Kind
Postfach 203
30002 Hannover
T 0511 / 897 01-388 oder -393
bundesstiftung-mutter-und-kind.de
bumuk.de / bumuki.de
Auf der Website der Bundesstiftung Mutter und Kind gibt es Infomaterialien zu den Hilfen für Schwangere in über 20 Sprachen. Darüber hinaus sind dort Informationen zu Beratungs- und Hilfsangeboten vor Ort sowie im Internet gelistet.