Stiftung Familie in Not
Trennung und Scheidung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit - Krisen- und Notsituationen können plötzlich und unerwartet eintreten. In einer solchen Notlage kann die Stiftung Familie in Not kinderreichen Familien, Alleinstehenden mit Kindern oder Schwangeren schnell und unbürokratisch helfen.
Für Wen?
Die Hilfen der Stiftung können in Anspruch genommen werden von
- kinderreichen Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern
- Alleinerziehenden
- schwangeren Frauen
die ihren ersten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Niedersachsen haben.
Die Stiftung Familie in Not vergibt auch die Mittel der Bundesstiftung Mutter und Kind. Diese sind zur Unterstützung von schwangeren Frauen in Notsituationen vorgesehen.
Gesetzlichen Hilfen müssen jedoch erst ausgeschöpft sein, bevor die Stiftung Familie in Not Unterstützung leisten kann.
Wo und wie wird Stiftungshilfe beantragt?
Einen Antrag auf Hilfe der Stiftung Familie in Not kann nur von einer Beratungsstelle entgegen genommen werden. Diese leitet den Antrag an die Stiftung weiter. Folgende Beratungsstellen bieten Information und Unterstützung bei der Antragstellung an:
- Beratungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege
- Jugendamt
- Gesundheitsamt
- Sozialamt.
Auf der Website des Niedersächsischen Sozialministeriums gibt es außerdem Infoflyer in Arabisch, Englisch und Türkisch als Download.