Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder, Schulkinder und Jugendliche
Elterliche Zuwendung und Aufmerksamkeit sind die Basis für eine gesunde und altersgemäße Entwicklung von Kindern. Die Entwicklungsschritte in den ersten Lebensjahren sind enorm, aber auch sehr individuell. Ob die geistige und körperliche Entwicklung eines Kindes normal verläuft, können da am besten erfahrene Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte beurteilen.
In Deutschland haben deshalb Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und noch einmal nach dem zehnten Lebensjahr einen rechtlichen Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten und Entwicklungsstörungen. Die Kosten der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder- und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr werden von den Krankenkassen oder dem Sozialamt getragen. Praxisgebühren fallen dafür nicht an.
In den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 wird regelmäßig der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung des Kindes überprüft. Die Zeitabschnitte zwischen den Untersuchungen sind so vorgesehen, dass Verzögerungen in der Entwicklung, Auffälligkeiten und mögliche Probleme rechtzeitig erkannt und behandelt werden können. Deshalb ist es wichtig, die vorgesehenen Untersuchungstermine einzuhalten.
Insgesamt gibt es 10 Untersuchungen für Kinder bis 6 Jahren: U1, U2, U3, U4, U5, U6, U7, U7a, U8, U9. Was im Einzelnen untersucht wird, können Sie zu jeder U-Untersuchung im Kinderuntersuchungsheft nachschauen. Alle Eltern erhalten dieses Heft nach Geburt ihres Kindes.
Die Kosten für diese 10 U-Untersuchungen tragen die Krankenversicherungen. Dafür müssen allerdings die vorgegebenen Zeiträume für die jeweiligen Untersuchungen eingehalten werden. Wurde der Zeitraum verpasst, müssen Eltern eventuell die Kosten selbst tragen.
Darüber hinaus empfiehlt der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte zwei weitere Untersuchungen (U10, U11) als individuelle Gesundheitsleistungen. Sie sollen die große Lücke zwischen dem 5. und 12. Lebensjahr schließen. Die privaten Kassen übernehmen in der Regel die Kosten der zusätzlichen Untersuchungen. Aber auch einige gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern die Kostenübernahme für diese Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen (U10, U11).
Mit dem praktischen Rechner auf www.kindergesundheit-info.de können Sie die Zeiträume für die anstehenden Untersuchungen errechnen lassen und erfahren auch gleich, was genau untersucht wird.
In Niedersachsen sind die Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U8 verbindlich. Dazu werden die Eltern mit dem Kind schriftlich eingeladen. Neben dem Einladungsschreiben erhalten die Eltern eine Rückmeldekarte, auf der die Untersuchung durch den Arzt oder die Ärztin bestätigt werden muss. Mit der Rückmeldung werden keine medizinischen Daten übermittelt. Bei einem verpassten Termin werden die Eltern daran erinnert, die Untersuchung nachzuholen. Wenn trotz Einladung und Erinnerung keine ärztliche Bestätigung über eine durchgeführte Untersuchung vorliegt, wird das zuständige Jugendamt informiert.
www.u-untersuchungen.niedersachsen.de
Weitere Informationen auf Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Arabisch. Außerdem gibt es eine Telefon-Hotline für Fragen rund um das Thema: 0180 / 200 15 60 (0,06 Euro pro Anruf aus dem deutschen Festnetz. Für Anrufe aus den Mobilfunknetzen können abweichende Preise gelten).
Die Einschulung stellt einen wichtigen Schritt in einen neuen Lebensabschnitt dar. Ob ein Kind die altersgerechten körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Entwicklungsvoraussetzungen für einen gelungenen Start in den Schulalltag mitbringt, wird vorab - meist schulärztlich - untersucht. Sollten Defizite erkannt werden, können so gezielt Fördermaßnahmen eingeleitet werden. Geprüft wird neben dem körperlichen Entwicklungsstand zum Beispiel Geschicklichkeit, Gleichgewichtssinn, Aussprache, Sprachverständnis, Merk- und Konzentrationsfähigkeit und das Erkennen von Zusammenhängen. Auch Kontaktfreudigkeit, Selbstvertrauen und emotionale Stabilität werden getestet. Die Untersuchungen finden in den kommunalen Gesundheitsämtern oder Grundschulen statt.
Die Schuleingangsuntersuchung ersetzt nicht die letzte Früherkennungsuntersuchung U9!
Für 12 bis 14-jährige Jugendliche ist die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 gedacht. Sie kann in Praxen für Kinder-, Jugend- und Allgemeinmedizin oder für innere Medizin durchgeführt werden. Neben einer eingehenden körperlichen Untersuchung haben die Jugendlichen auch die Möglichkeit zu einem vertraulichen Gespräch über Themen der Pubertät, die sie vielleicht nicht mit ihren Eltern besprechen möchten. Arzt oder Ärztin können Fragen über Sexualität und Verhütung, Haut- und Gewichtsprobleme, Essstörungen, Drogen oder auch zu schwierigen familiären Situationen und Problemen im Freundeskreis kompetent beantworten. Deshalb wird empfohlen, die Jugendlichen diesen Termin alleine wahrnehmen zu lassen oder in Begleitung einer Freundin oder Freundes.
Auch die Kosten der J1 werden von den Krankenkassen getragen.
Ergänzend zu den allgemeinmedizinischen Früherkennungsuntersuchungen haben Kinder ab dem 6. Lebensmonat Anspruch auf sechs zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen inklusive halbjährlicher Fluoridbehandlung der Zähne. Diese sind zeitlich auf die U-Untersuchungen abgestimmt. Ein Zahnärztliches Kinderuntersuchungsheft ist in der Regel im U-Heft eingeklebt. Falls Sie es dort nicht finden, wenden Sie sich bitte an Ihre Zahnarztpraxis.
Kostenlose Elternbriefe im E-Mail-Abo
www.kindergesundheit-info.de
Die Elternbriefe der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) informieren und begleiten Eltern in den ersten Lebensjahren ihres Kindes. Rechtzeitig vor den jeweils anstehenden Früherkennungsuntersuchungen U1-U9 wird per E-Mail über die einzelnen Untersuchungen und anstehenden Impfungen informiert. Zu jeder Früherkennungsuntersuchung gibt es einen Merkzettel zum Herunterladen für persönliche Fragen, Notizen und Beobachtungen und zur gezielten Vorbereitung auf das anstehende Arztgespräch.