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Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder, Schulkinder und Jugendliche

Elterliche Zuwendung und Aufmerksamkeit sind die Basis für eine gesunde und altersgemäße Entwicklung von Kindern. Die Entwicklungsschritte in den ersten Lebensjahren sind enorm, aber auch sehr individuell. Ob die geistige und körperliche Entwicklung eines Kindes normal verläuft, können da am besten erfahrene Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte beurteilen.

In Deutschland haben deshalb Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres und noch einmal nach dem zehnten Lebensjahr einen rechtlichen Anspruch auf Unter­su­chun­gen zur Früh­erkennung von Krank­heiten und Ent­wicklungs­störungen. Die Kosten der Früh­erkennungs­unter­suchungen für Kinder- und Jugend­liche bis zum 18. Lebens­jahr werden von den Kranken­kassen oder dem Sozial­amt getragen. Praxis­gebühren fallen dafür nicht an.

In den Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 wird regelmäßig der allgemeine Gesundheitszustand und die altersgemäße Entwicklung des Kindes überprüft. Die Zeitabschnitte zwischen den Untersuchungen sind so vorgesehen, dass Verzögerungen in der Entwicklung, Auffälligkeiten und mögliche Probleme rechtzeitig erkannt und behandelt werden können. Deshalb ist es wichtig, die vorgesehenen Untersuchungstermine einzuhalten.

Insgesamt gibt es 10 Untersuchungen für Kinder bis 6 Jahren: U1, U2, U3, U4, U5, U6, U7, U7a, U8, U9. Was im Einzelnen untersucht wird, können Sie zu jeder U-Untersuchung im Kinder­unter­suchungs­heft nachschauen. Alle Eltern erhalten dieses Heft nach Geburt ihres Kindes.

Die Kosten für diese 10 U-Untersuchungen tragen die Krankenversicherungen. Dafür müssen allerdings die vorgegebenen Zeiträume für die jeweiligen Untersuchungen eingehalten werden. Wurde der Zeitraum verpasst, müssen Eltern eventuell die Kosten selbst tragen.

Darüber hinaus empfiehlt der Bundesverband der Kinder- und Jugendärzte zwei weitere Untersuchungen (U10, U11) als individuelle Gesundheitsleistungen. Sie sollen die große Lücke zwischen dem 5. und 12. Lebensjahr schließen. Die privaten Kassen übernehmen in der Regel die Kosten der zusätzlichen Untersuchungen. Aber auch einige gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Mitgliedern die Kostenübernahme für diese Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen (U10, U11).

Mit dem praktischen Rechner auf www.kindergesundheit-info.de können Sie die Zeiträume für die anstehenden Untersuchungen errechnen lassen und erfahren auch gleich, was genau untersucht wird.

In Niedersachsen sind die Früh­erkennungs­unter­suchun­gen U5 bis U8 verbindlich. Dazu werden die Eltern mit dem Kind schriftlich eingeladen. Neben dem Einladungs­schreiben erhalten die Eltern eine Rückmelde­karte, auf der die Unter­suchung durch den Arzt oder die Ärztin bestätigt werden muss. Mit der Rück­meldung werden keine medizinischen Daten übermittelt. Bei einem verpassten Termin werden die Eltern daran erinnert, die Unter­suchung nachzuholen. Wenn trotz Einladung und Erinnerung keine ärztliche Bestätigung über eine durch­geführte Unter­suchung vorliegt, wird das zuständige Jugendamt informiert.

www.u-untersuchungen.niedersachsen.de
Weitere Informationen auf Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Arabisch. Außerdem gibt es eine Telefon-Hotline für Fragen rund um das Thema: 0180 / 200 15 60 (0,06 Euro pro Anruf aus dem deutschen Festnetz. Für Anrufe aus den Mobilfunknetzen können abweichende Preise gelten).

Die Einschulung stellt einen wichtigen Schritt in einen neuen Lebensabschnitt dar. Ob ein Kind die altersgerechten körperlichen, geistigen, seelischen und sozialen Entwicklungsvoraussetzungen für einen gelungenen Start in den Schulalltag mitbringt, wird vorab - meist schulärztlich - untersucht. Sollten Defizite erkannt werden, können so gezielt Förder­maß­nahmen eingeleitet werden. Geprüft wird neben dem körperlichen Ent­wicklungs­stand zum Beispiel Geschick­lich­keit, Gleich­gewichts­sinn, Aus­sprache, Sprach­verständ­nis, Merk- und Konzentrations­fähigkeit und das Erkennen von Zusammen­hängen. Auch Kontakt­freudigkeit, Selbst­vertrauen und emotionale Stabilität werden getestet. Die Unter­suchungen finden in den kommu­nalen Gesund­heits­ämtern oder Grund­schulen statt.

Die Schuleingangs­unter­suchung ersetzt nicht die letzte Früh­erkennungs­untersuchung U9!

Für 12 bis 14-jährige Jugendliche ist die Jugend­gesund­heits­unter­suchung J1 gedacht. Sie kann in Praxen für Kinder-, Jugend- und Allgemeinmedizin oder für innere Medizin durchgeführt werden. Neben einer eingehenden körperlichen Untersuchung haben die Jugendlichen auch die Möglichkeit zu einem vertraulichen Gespräch über Themen der Pubertät, die sie vielleicht nicht mit ihren Eltern besprechen möchten. Arzt oder Ärztin können Fragen über Sexualität und Verhütung, Haut- und Gewichts­probleme, Ess­störungen, Drogen oder auch zu schwierigen familiären Situationen und Problemen im Freundes­kreis kompetent beantworten. Deshalb wird empfohlen, die Jugendlichen diesen Termin alleine wahrnehmen zu lassen oder in Begleitung einer Freundin oder Freundes.

Auch die Kosten der J1 werden von den Krankenkassen getragen.

Ergänzend zu den allgemeinmedizinischen Früherkennungsuntersuchungen haben Kinder ab dem 6. Lebensmonat Anspruch auf sechs zahnärztliche Vorsorge­unter­suchungen inklusive halbjährlicher Fluorid­behand­lung der Zähne. Diese sind zeitlich auf die U-Unter­suchungen abgestimmt. Ein Zahnärztliches Kinder­unter­suchungs­heft ist in der Regel im U-Heft eingeklebt. Falls Sie es dort nicht finden, wenden Sie sich bitte an Ihre Zahnarztpraxis.

Kostenlose Elternbriefe im E-Mail-Abo

www.kindergesundheit-info.de
Die Elternbriefe der Bundeszentrale für gesund­heit­liche Aufklärung (BZgA) informieren und begleiten Eltern in den ersten Lebens­jahren ihres Kindes. Rechtzeitig vor den jeweils an­stehen­den Früh­erkennungs­unter­suchungen U1-U9 wird per E-Mail über die einzelnen Unter­suchungen und an­stehenden Impfungen informiert. Zu jeder Früh­erkennungs­unter­suchung gibt es einen Merk­zettel zum Herunter­laden für persönliche Fragen, Notizen und Beo­bachtungen und zur gezielten Vor­bereitung auf das anstehende Arzt­gespräch.