Schülerinnen des Gymnasiums Osterode am Harz haben sich selbstständig an die Niedersächsische Kinder- und Jugendkommission gewendet, um ihr Schulprojekt zum Thema Kinderrechte vorzustellen. Sie hatten festgestellt, dass Kinderrechte im schulischen Kerncurriculum verankert sind, aber nur bedingt umgesetzt werden. Die Kommission hat das zum Anlass genommen, sich beraten zu lassen, und nach eingehender Auseinandersetzung mit diesem Themenkomplex am 13. Februar 2025 ein Statement verabschiedet:
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (VN-Kinderrechtskonvention – VN-KRK) sichert Kindern und Jugendlichen in Deutschland seit 1992 ihre Rechte zu. Die Konvention hebt u. a. hervor, dass junge Menschen vor Diskriminierung geschützt werden müssen und dass Kinder und Jugendliche ein Recht auf Beteiligung und persönliche Entwicklung haben. In insgesamt 54 Artikeln, die in Deutschland den Rang eines Gesetzes haben, sind die Rechte junger Menschen niedergeschrieben. Dabei gelten diese explizit nicht nur für Kinder, sondern auch für Jugendliche bis 18 Jahre.
Durch Artikel 42 der VN-KRK besteht die Verpflichtung, "die Grundsätze und Bestimmungen dieses Übereinkommens durch geeignete und wirksame Maßnahmen bei Erwachsenen und auch bei Kindern allgemein bekannt zu machen". Nach Einschätzung der Kinder- und Jugendkommission sind viele junge Menschen bisher aber noch nicht gut genug über ihre Rechte informiert, die in der Konvention festgeschrieben sind. Deshalb appelliert die Kommission, die Aufklärung über Kinderrechte auszuweiten.
Es fehlt ein Gesamtkonzept
Insbesondere die Schulen sind ein geeigneter Ort, um junge Menschen über ihre Rechte zu informieren, da dort alle Kinder und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter erreicht werden können. Je nach Schulstufe und -form passiert dies bisher auch schon, aus Sicht der Kinder- und Jugendkommission führt dies bislang aber noch nicht dazu, dass junge Menschen ausreichend über ihre Rechte aufgeklärt sind.
Für den Unterricht an Grundschulen ist die Vermittlung von Kinderrechten bereits im Kerncurriculum für den Sachunterricht vorgesehen. Darüber hinaus gibt es im Rahmen des Niedersächsischen Kinderrechteschulnetzwerks (Laufzeit 2021-2024) verschiedene Bestrebungen, Kinderrechte weiter an den Schulen zu verankern und z. B. Fortbildungen für Lehrkräfte zu etablieren. Derzeit sind 51 von ca. 1.700 Grundschulen in Niedersachsen Teil des Netzwerkes und profitieren dementsprechend davon.
Für den Unterricht an weiterführenden Schulen fehlt bisher ein ganzheitlicher Ansatz. So ist die Vermittlung von Kinderrechten im Kerncurriculum des Fachs Gesellschaftslehre an Integrierten Gesamtschulen vorgesehen, in den Kerncurricula für andere Schulformen jedoch nur fakultativ, z. B. im KC für Religion in der Sek. I – das zeigt, dass Kinderrechte bisher nicht verbindlich für alle Schülerinnen und Schüler vorgesehen sind. Während die Vermittlung der Kinderrechte für Gesamtschulen vorgeschrieben ist, finden sich für Real- und Oberschulen sowie Gymnasien keine entsprechenden verbindlichen Vorgaben.
Kinderrechte für alle
Die Kinder- und Jugendkommission setzt sich dafür ein, dass Schülerinnen und Schüler besser über ihre Rechte aufgeklärt werden. Kinderrechte sollen in allen Schulformen der Jahrgänge 1 bis 12 vermittelt werden, da die Kinderrechtskonvention für alle diese Schülerinnen und Schüler gilt. Dazu gibt die Kinder- und Jugendkommission folgende Empfehlungen:
- Die Bemühungen des Kinderrechteschulnetzwerks zur besseren Verankerung von Kinderrechten in der Grundschule werden ausdrücklich begrüßt. Nach Ende der Projektlaufzeit 2024 ist es entscheidend, das Kinderrechteschulnetzwerk transparent zu evaluieren und daraus Schlüsse für die weitere Arbeit zu ziehen. Entscheidend ist, dass aber auch die Schülerinnen und Schüler an anderen Grundschulen, die nicht Teil des Netzwerks sind, im Unterricht nachhaltig über ihre Rechte aufgeklärt werden. Deshalb müssen auch für diese Schulen geeignete Maßnahmen entwickelt werden, v.a. auch vor dem Hintergrund, dass gerade mal etwa 3 Prozent der Grundschulen von diesem Netzwerk profitieren.
- Kinderrechte müssen auch an den weiterführenden Schulen verstärkt in den Blick genommen werden. Mit fortschreitendem Entwicklungsstand sind Kinder besser in der Lage, die Bedeutung der Kinderrechte zu reflektieren, sodass sich weitere Möglichkeiten für die Vermittlung von Kinderrechten ergeben. Deshalb fordert die Kommission, dass alle Schülerinnen und Schüler – nicht nur in der Grundschule – im Unterricht in altersangemessener Weise über die Kinderrechte informiert werden und in die Lage versetzt werden, deren Bedeutung für das eigene Leben zu erkennen und deren Einhaltung einzufordern.
- Für Schüler:innen aller Schulformen braucht es einen guten Überblick über die eigenen Rechte und auch konkrete Informationen über mögliche Beschwerde- und Anlaufstellen. Es gibt bereits einige gute Unterstützungsangebote für Kinder und Jugendliche, die aber nicht alle jungen Menschen kennen. In der Schule besteht die Möglichkeit, diese Unterstützungsangebote allen Schülerinnen und Schülern zugänglich zu machen. Das kann eine Interessenvertretung, das Kinder- und Jugendtelefon "Nummer gegen Kummer", ein Kinderschutz-Zentrum oder aber auch das Jugendamt (§8 Abs. 2 SGB VIII) sein. Auch haben sie uneingeschränkt ein Recht auf Beratung, durch einen Träger der freien Jugendhilfe (§8 Abs. 3 SGB VIII).
- Die Kommission hält es für sinnvoll, diesen Auftrag auch in den entsprechenden Kerncurricula zu verankern. Zudem wird die zentrale Bedeutungbegleitender Maßnahmen hervorgehoben. Die Lehrkräfte stehen in der Verantwortung dass die Kinderrechte in der Schule tatsächlich in dem erforderlichen Ausmaß unterrichtet und gelebt werden. Unterstützend sollen geeignete Unterrichtsmaterialien und Best-Practice-Beispiele bereitgestellt werden. Denkbar wäre außerdem die Durchführung eines Fachtages auch für Lehrkräfte weiterführender Schulen, um einen Austausch über erfolgreiche Inhalte und Methoden zu fördern. In Schulen und durch Lehrkräfte sollten Rahmenbedingungen ermöglicht und gefördert werden, um Peer to Peer Beratung zu ermöglichen.
Kinderrechte sind aktueller denn je
Auch wenn die VN-KRK über 35 Jahre alt ist, ist sie zurzeit besonders aktuell. Die verschiedenen auftretenden Krisen erfordern eine besondere Aufmerksamkeit für die Kinderrechte, um junge Menschen vor den Auswirkungen dieser Krisen zu schützen. So hat sich die Corona-Pandemie erheblich auf das Recht auf Bildung (Art. 28) und das Recht auf Freizeit und freie Teilnahme am öffentlichen Leben (Art. 31) ausgewirkt. Der Ukraine-Krieg erfordert zum einen den Schutz der nach Deutschland kommenden Flüchtlingskinder (Art. 22), zum anderen wirken sich die durch den Krieg entstehenden Sorgen auch auf Kinder aus, die davor geschützt werde sollen (Art. 17). Und nicht zuletzt mit Blick auf den Klimawandel und die Klimafolgenanpassung müssen die Kinderrechte berücksichtigt werden. In der VN-KRK selbst ist dies zwar nur abstrakt enthalten, der Kinderrechtsausschuss der Vereinten Nationen reagierte auf den Klimawandel aber bereits mit einer entsprechenden Erklärung, die die Einhaltung der Kinderrechte auch bei diesem Thema einfordert (sog. General Comment Nr. 26).
Diese Beispiele zeigen: Mit umso mehr Krisen die Menschen und damit auch die Kinder konfrontiert sind, desto größer wird die Relevanz der Kinderrechtskonvention. Dies sollte weiterer Ansporn sein, die Konvention weiter in den Mittelpunkt zu rücken und junge Menschen noch besser über ihre Rechte aufzuklären.
Hintergrund
Die Niedersächsische Kinder- und Jugendkommission (KiJuKo) wurde 2018 durch den Landtag eingesetzt und besteht neben Vertreter:innen der im Landtag vertretenen Fraktionen aus sieben unabhängigen Fachexpert:innen. Die Kommission hat den gesetzlichen Auftrag, den Landtag und die Landesregierung bei kinder- und jugendspezifischen Fragen zu beraten. So ist es explizit auch Aufgabe der KiJuKo, sich für Kinder und Jugendliche uns insbesondere "für deren Schutz und deren Rechte" einzusetzen (§ 16d Nds. AG SGB VIII). Die VN-Kinderrechtskonvention als international anerkannte Übereinkunft und in Deutschland mit dem Rang eines Gesetzes geltende Vorschrift stellt eine zentrale Grundlage der Arbeit der Kommission dar.