Kindergeld
Das Kindergeld wird an diejenigen ausgezahlt, die ein Kind in Obhut haben. Es ist eine Leistung, die unabhängig vom Einkommen dieser Personen berechnet wird und ist nach der Zahl der Kinder gestaffelt.
Für wen?
Kindergeld gibt es für
- alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
- Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
- Kinder in einem Bundesfreiwilligendienst bis zum 25. Lebensjahr
- Kinder in Arbeitslosigkeit bis zum 21. Lebensjahr
- Kinder mit Behinderungen ohne Altersbegrenzung.
In welcher Höhe?
Das Kindergeld beträgt seit dem 1. Januar 2023 monatlich 250 Euro für jedes Kind.
Wo und wie wird es beantragt?
Das Kindergeld wird schriftlich bei der Familienkasse bei den Agenturen für Arbeit gestellt. Informationen zum Verfahren und zum Antragsvordruck gibt es auf www.familienkasse.de.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag ist für Eltern, die zwar mit ihrem eigenen Einkommen ihren Bedarf decken können, aber nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Bedarf ihrer Kinder zu decken.